Unabhängige GewerkschafterInnen in der GÖD (UGöd) zur Neufassung des  Bundesverfassungsgesetzes - 2. B-VG-Änderung

 

1. Die UGöd lehnt eine de facto Abschaffung des Bundesrates ab, der in seiner Zusammensetzung die Stimmenverhältnisse der in die Landtage gewählten Parteien wiederspiegelt. Eine Reduzierung jedes Bundeslandes auf eine Stimme und nur drei von der Landtagsmehrheit gestellten VertreterInnen – Landeshauptmann/frau, LandtagspräsidentIn und ein von Landtag auserwähltes Mitglied wird dem WählerInnenvotum in der Regel nicht gerecht werden. Das gleichzeitige Ausüben von exekutiver Gewalt als Landeshauptmann/frau im Bundesland und von legislativer Gewalt in einer zweiten Kammer des Parlaments widerspricht dem Verfassungsgrundsatz der Gewaltenteilung.

Die angestrebte klare Abgrenzung von Bundeskompetenzen (1.Säule), Ländeskompetenzen (2.Säule) und einem gemeinsamen Kompetenzbereich „Bund und Länder“ (3.Säule) erscheint sinnvoll, wenn dadurch Parallelstrukturen abgebaut werden. Zur Wahrung des bundesstaatlichen Prinzips der Bundesverfassung soll die derzeitige Zusammensetzung des Bundesrates beibehalten werden, Reduzierung der Bundesratsvertretung zugunsten Ausweitung der Einflussmöglichkeiten von Landeshauptleuten bzw. von Mehrheitsparteien im jeweiligen Bundesland durch lehnt die UGöd als minderheitenfeindlich und undemokratisch ab.

 

2. Die UGöd spricht sich für die Verankerung des Schulwesens als gemeinsame Bundes- und Landessache (3.Säule – Bundes-Gesetzgebung und Landes-Vollziehung) aus und für den damit – hoffentlich – verbundenen Abbau von verwaltungstechnischen Zweigleisigkeiten. Die verfassungsmäßige Stärkung der Mit-Verantwortung des Bundes für die Erfüllung  des Artikel 7 des Staatsvertrages auch im Pflichtschulbereich sollte sich nach Auffassung der UGöd positiv für die  jahrzehntelang verschleppte Anerkennung der Minderheitenrechte im Schulwesen und die Förderung zweisprachiger Schulen auswirken.

2.1 Die UGöd ist für die Reform der Landesschulräte im Sinn des vorliegenden Gesetzentwurfes und für die Beibehaltung der Kollegien der Landesschulräte, die durch die Ergebnisse von Landtagswahlen demokratisch legitimiert und in denen auch Landtagsminderheiten vertreten sind. Eine Abschaffung der Landesschulräte/SSR und die Installierung neuer Ämter der Landesregierungen („Bildungsdirektionen“) lehnen wir ab.
Die Einsparungen von Parallelstrukturen auf der Ebene der Landesschulräte soll den Schulen in Form von Dienstposten zugute kommen.

2.2 Die UGöd begrüßt die Einrichtung von SchülerInnen-, Eltern- und LehrerInnenbeiräten auf Landesebene, die neben dem Informationsrecht und dem Recht zu Stellungnahmen auch klar definierte, von denen der  Kollegien abgegrenzte  Mitbestimmungsrechte in Fragen erhalten sollen, die über einzelne Schulen oder Bezirke hinausgehen (z.B. regionale oder landesweite Schulversuche).
Die
Bestellung der LehrerInnen in diese Beiräte soll auf Grundlage der Personalvertretungswahlen erfolgen und nicht durch politische Parteien.

2.3 Die UGöd unterstützt die dienst- und besoldungsrechtliche Zuständigkeit des Bundes für alle LehrerInnen. Dafür sind eine Dienstrechtsreform, die im Sinn einer Optimierung des bestehenden Bundes- und LandeslehrerInnenrechtes im Einvernehmen mit den LehrerInnengewerkschaften und den zuständigen Personalvertretungsorganen zu erarbeiten ist, notwendig: Verbesserungen für alle, kein Downgrading einzelner Gruppen.

2.4 Die UGöd fordert die verbindliche Verankerung des Ziels einer gleichwertigen universitären Ausbildung aller LehrerInnen auf Master-Niveau, der Integration der Pädagogischen Hochschulen in den Universitätsbereich und eine der Qualifikation wie den steigenden beruflichen Anforderungen entsprechende Akademiker-Bezahlung für alle. Die UGöd fordert ebenso die Anhebung der Ausbildung und Bezahlung von KindergärtnerInnen, ErzieherInnen und anderen pädagogischen Berufen.

2.5 Ugöd fordert die Stärkung der Personalvertretungsrechte, veränderte Entscheidungsstrukturen und Kompetenzen machen entsprechende Veränderungen des PVG notwendig:
> Zentralausschüsse beim BMUKK,
> Fachausschüsse auf Landesebene und
>
Dienststellenausschüsse an jeder Schule mit wirksamen Mitbestimmungsrechten in Personalfragen, aber auch in Schulbudget- und Schulausstattungsfragen, da diese die Arbeitsbedingungen der LehrerInnen wie der SchülerInnen betreffen - als notwendiges Gegengewicht zu mit mehr Rechten ausgestatteten SchulleiterInnen,

2.6 Die UGöd ist für eine gemeinsame Schulerhalterschaft bisheriger Bundes-, Landes- bzw. Gemeindeschulen, damit die Nutzung und Verwaltung von Schulbauten und Liegenschaften erleichtert und eine bessere Integration der Schulen in die Gemeinden (Erwachsenenbildung, kulturelle, sportliche Aktiväten u.a.) erreicht werden kann. Die UGöd fordert für diesen Fall ausreichende Bundes- bzw. Landesmittel zur Unterstützung der Gemeinden, insbesondere finanzschwächerer Gemeinden. Die für Schulen und Universitäten zuständigen Abteilungen der BIG in gemeinnützige Tochtergesellschaften der BIG umgewandelt werden

2.7 Horte als Einrichtungen der Nachmittagsbetreuung von SchülerInnen sollen nach Auffassung der UGöd aus der Landeskompetenz in die 3. Säule überführt werden, um Kooperation in Zusammenhang mit dem Ausbau ganztägiger Schulformen zu erleichtern und Parallelstrukturen abzubauen. Auch für die Kindergärten ist angesichts neuer vor-schulischer Aufgaben und verstärkter Zusammenarbeit mit den Volksschulen eine Kompetenzregelung wie im Schulbereich anzustreben.

2.8 Die demokratische Ziele (Beibehaltung des Art 14 Abs. 5a) der österreichischen Schule und das öffentliche Schulwesen sollen in der österreichischen Bundesverfassung verankert sein.

 

3. Bei der weiteren Bearbeitung des Entwurfes sind weibliche und männliche Formen gleichberechtigt zu verwenden.

 

Diese Stellungnahme im Rahmen der von der GÖD beantragten Fristerstreckung bis 19.4.08 wurde von der Bundesleitung der UGöd am 15.4.08 beschlossen. Geht an GÖD-Vorstand, BMUKK und Parlament