Plattform EduCare
elementare und außerschulische Bildung
Steuergruppe
http://www.Plattform-EduCare.org
Steuerteam@Plattform-EduCare.org
An das Bundeskanzleramt
Expertengruppe Staats- und Verwaltungsreform
Ballhausplatz 2
1014 Wien
Im elektronischen Wege unter v@bka.gv.at
Ergeht zugleich an das Präsidium des Nationalrates im Wege elektronischer Post an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
Betrifft: Stellungnahme zum Ministerialentwurf betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Zweites Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz erlassen wird (Bundes-Verfassungsgesetz, Änderung; Zweites Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz, 168/ME (XXIII. GP)
Sehr geehrte Damen und Herren!
Unter Beachtung der seitens des Verfassungdienstes des Landes Steiermark getroffenen Stellungnahme (71/SN-168/ME: Amt der Steiermärkischen Landesregierung) ergänzen und präzisieren unsere seinerzeitige Stellungnahme (54/SN-168/ME: Plattform EduCare) wie folgt:
„Wir sind daher der Meinung, dass im
Entwurf des Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassunggesetz geändert und ein Zweites Bundesverfassungsrechtsbereinigunsgesetz erlassen wird,
in Artikel 1
Änderungen des Bundes-Verfassunggesetzes
unter Punkt 2
und regen an, den Begriff „Kindergärten und Horte“ im Sinn der obigen Ausführungen durch den Begriff: „außerfamiliäre elementare und institutionelle Bildungs- und Betreuungseinrichtungen“ ersetzt wird. Damit wird der gesamte Bereiches der Kinderbetreuung mit sämtlichen Betreuungseinrichtungen - beginnend von den Kinderkrippen über die Kindergärten, Kinderkrippen, Tagesmütter, Kinderhäuser, altersgemischte Gruppen u. a. m. bis letztlich zu den Horten – dezidiert mit eingeschlossen“
Wien, am 18. Juni 2008
Für die
Plattform EduCare
Dagmar Petrovitsch Brigitte Zielina
(Koordinatorinnen der Plattform