Amt der Kärntner Landesregierung

 

Abteilung 2V – Verfassungsdienst

 

 

 

 

 

 

 

Datum:

 

1. April 2008

 

 

 

Zahl:

 

-2V-BG-5363/3-2008

 

Betreff:

 

(Bei Eingaben bitte Geschäftszahl anführen!)

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird; Begutachtungs- und Konsultationsverfahren; Stellungnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auskünfte:

 

Dr. Michaela Ley-Schabus

 

Telefon:

 

050 536 – 30206

 

Fax:

 

050 536 – 30200

 

e-mail:

 

post.abt2V@ktn.gv.at

 

 

 

 

 

 

An das

Präsidium des Nationalrates

E-Mail: begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

 

1017  W I E N

 

Beiliegend wird eine Ausfertigung der Stellungnahme des Amtes der Kärntner Landesregierung zum Entwurf  eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird, übermittelt.

 

Anlage

 

Für die Kärntner Landesregierung:

Dr. Glantschnig:

 

FdRdA

 

 

 


 

 

Amt der Kärntner Landesregierung

 

Abteilung 2V – Verfassungsdienst

 

 

 

 

 

 

 

Datum:

 

1. April 2008

 

 

 

Zahl:

 

-2V-BG-5363/3-2008

 

Betreff:

 

(Bei Eingaben bitte Geschäftszahl anführen!)

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird; Begutachtungs- und Konsultationsverfahren; Stellungnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auskünfte:

 

Dr. Michaela Ley-Schabus

 

Telefon:

 

050 536 – 30206

 

Fax:

 

050 536 – 30200

 

e-mail:

 

post.abt2V@ktn.gv.at

 

 

 

 

 

 

 

An das

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

 

Minoritenplatz 5

1014 Wien

 

E-Mail: begutachtung@bmukk.gv.at

 

 

 

Bezug nehmend auf den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird, GZ BMUKK-12.690/1-III/2/2008, vom 12.3.2008, darf seitens des Amtes der Kärntner Landesregierung folgende Stellungnahme abgegeben werden:

 

Die Senkung der Klassenschülerzahlen im Bereich der Volks-, Haupt-, Sonder- und Polytechnischen Schulen sowie der AHS-Unterstufe zur Anhebung des Ausbildungsniveaus wird ausdrücklich begrüßt. Im Kärntner Schulgesetz wurden die Klassenschülerhöchstzahlen mit den Novellen LGBl. Nr. 35/2007 und LGBl. Nr. 52/2007 bereits auf 25 für Volks-, Haupt- und Polytechnischer Schulen aufsteigend ab 1. September 2007 in Kraft gesetzt.

 

Ebenso wird die Ermöglichung der Einrichtung von Sprachförderkursen ab dem Schuljahr 2008/2009 auch an Hauptschulen und Polytechnischen Schulen sowie die Verlängerung dieser Maßnahme um zwei weitere Schuljahre an Volksschulen ebenso wie die Möglichkeit der integrativen Führung ausdrücklich begrüßt. Dadurch, dass neben der schulstufen- und der schulübergreifenden Führung künftig auch eine schulartübergreifende Gruppenbildung möglich sein soll, wird es in Kärnten allerdings kaum zu zusätzlichen Gruppenbildungen kommen, da die außerordentlichen Schüler aufgrund der gegebenen Schulstrukturen ganz unterschiedlich auf die einzelnen Bezirke und Schulstandorte aufgeteilt sind. Eine deutliche Verbesserung der Sprachförderung von außerordentlichen Schülern würde nur eine Herabsetzung der nach den Stellenplanrichtlinien derzeit erforderlichen Gruppengröße von acht auf sechs Schüler bewirken.

 

 

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem dem Präsidium des Nationalrates elektronisch übermittelt.

 

 

Für die Kärntner Landesregierung:

Dr. Glantschnig:

 

FdRdA