AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
Gruppe Landesamtsdirektion
Abteilung Landesamtsdirektion/Verfassungsdienst
Postanschrift 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1

 

 

 

 

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 3109

 

 

 

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1014 Wien

 

 

 

 

 

Beilagen

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LAD1-VD-15101/017-2008

 

 

 

Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben)

 

 

 

 

 

(0 27 42) 9005

 

-

Bezug

BearbeiterIn

Durchwahl

Datum

 

BMUKK-12.690/1-III/2/2008

Dr. Josef Gundacker

14171

08. April 2008

 

 

 

Betrifft

Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird

 

 

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 8. April 2008 beschlossen, zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird, wie folgt Stellung zu nehmen:

 

1.    Im Rahmen des „Paktum Finanzausgleich 2008“ wurde zwischen den Finanzaus­gleichspartnern u.a. vereinbart:

 

„Der Bund finanziert ab dem Schuljahr 2008/09 die Umsetzung der Senkung der Klas­senschülerhöchstzahlen auf einen Richtwert von 25 im Ausmaß des tatsächlichen Be­darfes, nach den Kriterien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.“

 

Der nunmehr vorliegende Entwurf soll diese Vorgabe umsetzen und damit das Ausbil­dungsniveau anheben sowie standortbezogenen Bedürfnissen gerecht werden.

 

Für das Schuljahr 2007/08 wurden insgesamt 1.500 Planstellen als Abrufkontingent für die Senkung der KlassenschülerInnenhöchstzahl an Volksschulen, Hauptschulen und Polytechnischen Schulen den Ländern zur Verfügung gestellt.

Ab dem Schuljahr 2008/09 fallen weitere Planstellen für die Umsetzung dieser Maß­nahme an. In den Erläuterungen wird von einem Planstellenbedarf von 1.100 im Schul­jahr 2008/09, einem Planstellenbedarf von 1.000 im Schuljahr 2009/10 und einem Planstellenbedarf von 900 im Schuljahr 2010/11 ausgegangen.

 

Seitens der NÖ Landesregierung wird – ungeachtet der vorgenommenen Ein­schätzung der Planstellenentwicklung – davon ausgegangen, dass die aus der Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen resultierenden Kosten vom Bund ge­tragen werden.

 

2.    Weiters wird angeregt, Regelungen betreffend die Integration in der 9. Schulstufe in den vorliegenden Entwurf aufzunehmen.

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem dem Präsidium des National­rates elektronisch übermittelt.

 

Ergeht an:

1.   An das  Präsidium des Nationalrates,

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2.   An das  Präsidium des Bundesrates

3.   An alle vom Lande Niederösterreich entsendeten Mitglieder des Bundesrates

4.   An alle Ämter der Landesregierungen (zu Handen des Herrn Landesamtsdirektors)

5.   An die Verbindungsstelle der Bundesländer, Schenkenstraße 4, 1014 Wien

6.   Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst, Ballhausplatz 2, 1014 Wien

7.   Landtagsdirektion

 

 

NÖ Landesregierung

Dr. PRÖLL

Landeshauptmann