Vereinigung christlicher Lehrerinnen und Lehrer
an höheren und mittleren Schulen Österreichs

Bundesverband

Bundesobmann Mag. Walter Jahn
1090 Wien, Harmoniegasse 8/19
vcl-oe@aon.at

An das BMUKK (per E-Mail an begutachtung@bmukk.gv.at) und
an das Präsidium des Nationalrats (per E-Mail an begutachtungsverfahren@parlament.gv.at)

GZ: BMUKK-12.690/1/III/2/2008

Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes,
mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird

Sehr geehrte Damen und Herren!

In offener Frist übermittelt die Vereinigung christlicher Lehrerinnen und Lehrer an höheren und mittleren Schulen Österreichs (VCL), Bundesverband, ihre Stellungnahme zum gegenständlichen Entwurf.

Die VCL anerkennt dankend das Bemühen, mit der Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf 25 den aktuellen pädagogischen Herausforderungen wirksam zu begegnen. Der vorlie­gende Entwurf muss aber insofern abgelehnt werden, als er die Klassenschülerhöchstzahl an der AHS-Unterstufe (§ 43 Abs. 1) zwar von 30 auf 25 senkt, jedoch eine Überschreitung "bis zu 20 vH", also bis 30, weiterhin zulässt und für die AHS-Oberstufe keine Verbesserung vor­sieht.

Aller Voraussicht nach werden daher die Klassenschülerzahlen, auch in der AHS-Unterstufe, im Allgemeinen gleich bleiben und wird das im Vorblatt erwähnte Ziel einer "Senkung der Klassenschülerzahl [nicht: Klassenschülerhöchstzahl] um durchschnittlich fünf Kinder pro Klasse … in der Unterstufe allgemein bildender höherer Schulen" nicht erreicht werden.

In Wien wird voraussichtlich der "Richtwert" 25 an einer beträchtlichen Anzahl von 1. Klassen AHS des Schuljahrs 2008/2009 - bis zu einer Klassenschülerzahl von 30 - überschritten werden.

Der vorliegende Entwurf wird der Zielsetzung des Regierungsübereinkommens, nämlich der - de facto, nicht nur de jure - "Umsetzung der Klassenschüler/-innen-Höchstzahl [gemeint ist 25] auf­steigend", nicht gerecht.

Was die AHS-Oberstufe betrifft, kann die VCL der Argumentation, dass "eine Senkung der Klassenschülerzahlen analog zur AHS-Unterstufe" deshalb nicht vorgesehen ist, weil sie "den Strukturen des berufsbildenden Schulwesens nicht gerecht werden" würde (Erläuterungen) nicht zustimmen. Die Verschiedenheit der pädagogischen Situationen an BHS und AHS verlangt adä­quate, der jeweiligen Situation entsprechende Lösungen.

Mit aller Schärfe muss kritisiert werden, dass der gegenständliche Entwurf viel zu spät in Begut­achtung gegangen ist. Schon die Begutachtungsfrist endet nach dem Termin, zu dem die Schul­leiter/-innen die Diensteinteilung für das bereits betroffene Schuljahr 2008/2009 beginnen mussten,

und die Beschlussfassung wird erst zu einem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die Planungen für das kommende Schuljahr bereits abgeschlossen sein müssen.

Die Berechnungen in den Erläuterungen sind insofern nicht korrekt, als für die lebende Fremd­sprache im Gymnasium in der 7. Schulstufe vier Wochenstunden vorgesehen sind (Erläuterungen: "ab der dritten Klasse … drei Wochenstunden").

Die in den Erläuterungen vorgeschlagene Regelung für Bildnerische Erziehung stellt eine Ver­schlechterung dar, die abgelehnt werden muss.

Zu § 8e Abs. 1:

Die VCL begrüßt grundsätzlich die Ausweitung des Angebots an Sprachförderung, fordert aber die Ausweitung des Angebots auf alle Schularten, da namentlich an den AHS im großstädtischen Raum dringender Bedarf daran besteht.

Wien, am 13. April 2008                                                                Mit freundlichen Grüßen

                                                                                           Mag. Walter Jahn, Bundesobmann, e.h.