Amt der Wiener Landesregierung

 

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MD-VD - 499-1/08                                                            Wien, 11. April 2008

Entwurf eines Bundesgesetzes,

mit dem das Schulorganisations-

gesetz geändert wird;

Begutachtung;

Stellungnahme

 

zu BMUKK-12.690/1-III/2/2008

 

 

An das

Bundesministerium für Unterricht, Kunst

und Kultur

 

 

Zu dem mit Schreiben vom 12. März 2008 übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes wird nach Anhörung des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien wie folgt Stellung genommen:

I. Zu den einzelnen Bestimmungen:

 

Zu Z 3 (§ 8e):

 

Positiv wird angemerkt, dass der Bereich der Sprachförderkurse nunmehr in einer zentralen Bestimmung zusammengefasst werden soll.

Des Weiteren wird auch die beabsichtigte Ausdehnung der Sprachförderkurse auf die Hauptschulen und die Polytechnischen Schulen sowie die Verlängerung dieser Maßnahme um zwei weitere Schuljahre als positive und erforderliche Maßnahme gewertet. Es liegt nunmehr am Bund, die dafür erforderlichen Lehrerplanstellen im ausreichenden Ausmaß zur Verfügung zu stellen.

 

Zu Z 5 (§ 10 Abs. 3 Z 1) und Z 9 (§ 16 Abs. 1 Z 1):

 

Die Einführung des neuen Pflichtgegenstandes „Geschichte und Politische Bildung“ mit Beginn des Schuljahres 2008/09 für die 8. Schulstufe der vorgesehenen Schularten sollte im Hinblick auf den zeitlich knapp gesetzten Umsetzungstermin überdacht werden. Um den Schülern ein seriöses Angebot bieten zu können, erscheint - da die Lehrplanbestimmungen noch nicht bekannt sind - eine Umsetzung erst ab dem Schuljahr 2009/10 in sinnvoller Weise möglich.

 

Zu Z 7 (§ 14 Abs. 1), Z 10 (§ 21) und Z 12 (§ 33):

 

Die nunmehr beabsichtigte gesetzliche Senkung der Klassenschülerzahlen an Volks-, Haupt- und Polytechnischen Schulen auf einen „Richtwert 25“ wird - als Maßnahme zur Erzielung eines modernen und qualitätsorientierten Unterrichts und somit als Beitrag zur Steigerung der Bildungsqualität in Österreich - sehr begrüßt. In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass das Land Wien bereits in der Vergangenheit die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme erkannt und die Senkung der Klassenschüler-

höchstzahl auf 25 Schüler/Klasse - aufsteigend ab dem Schuljahr 2007/08 - im Bereich der Volks-, Haupt- und Polytechnischen Schulen bereits im Wiener Schulgesetz umgesetzt hat.

 

Der Bund hat dafür Sorge zu tragen, dass die für diese Maßnahme erforderlichen Lehrerplanstellen von diesem auch zur Gänze finanziert werden.


Zu Z 17 (§ 56 Abs. 3):

 

Es ist nicht erkennbar, weshalb die Möglichkeit, bei Bedarf Unterrichtsveranstaltungen auf Lehrbeauftragte zu übertragen, weiterhin nur auf die Fachschule für Sozialberufe beschränkt bleiben sollte.

 

II. Zu den finanziellen Auswirkungen:

 

ad Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen:

 

Die Reduzierung der Klassenschülerhöchstzahl im Bereich der sonstigen Sonderschulen von 15 auf 13 Schüler/Klasse wird zu einer Erhöhung der Klassenzahl führen und für die Stadt Wien sowohl Mehrausgaben im Bau- und Ausstattungsbereich als auch eine weitere Verknappung der Lehrerpersonalressourcen zur Folge haben.

 

Es wird an dieser Stelle erneut auf die grundsätzliche Forderung des Landes Wien hingewiesen, die 2,7 %-ige Deckelung für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) ersatzlos zu streichen. Im Hinblick auf die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl im Bereich der sonstigen Sonderschulen wäre - um die erforderlichen Lehrerpersonalressourcen zu gewährleisten - darüber hinaus die Maßzahl im gleichen Ausmaß wie die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl zu ändern, da im Gegensatz zum Richtwert bei den anderen allgemein bildenden Pflichtschulen ein absoluter Höchstwert eine entsprechende Begleitmaßnahme erfordert.

 

In diesem Zusammenhang darf darauf hingewiesen werden, dass z.B. im Schuljahr 2006/07 in Wien 1.905 Planstellen im SPF-Bereich tatsächlich benötigt, vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hingegen nur 1.312 Planstellen genehmigt wurden.

 


ad Sprachförderkurse:

 

Die derzeitige in den Stellenplanrichtlinien des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur vorgesehene Mittelausstattung für die Sprachförderkurse ist wenig zufriedenstellend, da aus dem allgemeinen Stellenplan 0,86 Stunden/Schüler zu verwenden sind. Die den zweckgebundenen Zuschlägen immanente Nachweisverpflichtung stellt einen administrativen Mehraufwand dar. Es ist anzustreben, dass die Mittel für Sprachförderkurse ohne Anrechnung auf das Grundkontingent durch den Bund zur Verfügung zu stellen sind.

 

III. Zu den Erläuterungen:

 

Die im allgemeinen Teil unter finanzielle Auswirkungen getroffene Feststellung, dass an Sonderschulen ab dem Schuljahr 2008/09 pro Schuljahr 35 zusätzliche Planstellen anfallen werden, ist mangels näherer Ausführungen nicht nachvollziehbar.

 

Zur Senkung der Klassenschülerzahl sind im Bereich der Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schulen auch begleitende Maßnahmen im Unterrichtsgegenstand „Bildnerische Erziehung“ vorgesehen. Die angestellte Berechnung ist im Hinblick auf

§ 2 Abs. 1 des Bundeslehrer - Lehrverpflichtungsgesetzes insofern zu korrigieren, als entweder die Werteinheit (0,955) oder die Bezeichnung der Lehrverpflichtungsgruppe (III) richtig zu stellen ist.

 

 

                                                                      Für den Landesamtsdirektor:

 

 

                                                                            Mag. Michael Raffler

Mag. Heinz Liebert                                                      Senatsrat

 


Ergeht an:

1.  Präsidium des Nationalrates

 

2.  alle Ämter der Landes-

regierungen

 

3.  Verbindungsstelle der

Bundesländer

 

4.  MA 56

(zu MA 56 - A 378/08)

mit dem Ersuchen um Weiter-

leitung an die einbezogenen

Dienststellen