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Amt der Tiroler Landesregierung
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E-Mail: verfassungsdienst@tirol.gv.at
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Entwurf einer Novelle zum Schulorganisationsgesetz; Stellungnahme |
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Geschäftszahl |
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Zu GZ BMUKK-12.690/1-III/2/2008 vom 12.03.2008 |
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Zum übersandten Entwurf einer Novelle zum Schulorganisationsgesetz wird folgende Stellungnahme abgegeben:
Zu Z. 3 (§ 8e):
Derzeit ist die Führung von
Sprachförderkursen grundsatzgesetzlich uneingeschränkt für die
Vorschulstufe sowie für die erste bis vierte Schulstufe vorgesehen. Diese
Kurse sind daher in der diesbezüglichen Ausführungsbestimmung
des Tiroler Schulorganisationsgesetzes 1991 auch für Sonderschulen, die
nach dem Lehrplan der Volksschule geführt werden, eingerichtet.
Nach dem vorliegenden Entwurf sind Sprachförderkurse nur für Schüler von Volksschulen, Hauptschulen und Polytechnischen Schulen vorgesehen. Sprachförderkurse für Schüler von Sonderschulen wären daher künftig nicht mehr möglich.
Diese Möglichkeit sollte aber für Sonderschulen, die nach dem Lehrplan der Volksschule geführt werden, weiterhin bestehen bleiben und für Sonderschulen, die nach dem Lehrplan der Hauptschule geführt werden, neu vorgesehen werden.
Zu den Z. 7, 10 und 12 (§ 14 Abs. 1, §
21 und § 33):
Ein allfälliges Abweichen vom Richtwert aus
besonderen Gründen (bzw. die näheren Voraussetzungen hierfür)
muss, da es sich bei diesen Bestimmungen um Grundsatzbestimmungen handelt, der
Ausführungsgesetzgeber festlegen und nicht, wie darin jeweils
vorgesehen, die „nach dem Ausführungsgesetz zuständige
Behörde“. Diese hat die letztlich erforderliche Einzelfallentscheidung
zu treffen.
Dieser Zusammenhang geht auch aus den Ausführungen in den Erläuterungen hervor, wonach es sich bei diesen Bestimmungen um „Bundes-Grundsatzrecht zur näheren Ausführung durch die Landes(ausführungs)gesetzgebung“ handelt.
Zu den Erläuterungen:
Im Zusammenhang mit der Senkung der
Klassenschülerhöchstzahl im Bereich der allgemein bildenden
Pflichtschulen werden zwar die diesbezüglichen finanziellen Auswirkungen
dargestellt. Es findet sich aber kein Hinweis darauf, dass eine entsprechende
zusätzliche Zuteilung von Planstellen seitens des Bundes erforderlich ist.
Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem auch dem Präsidium des Nationalrates übermittelt.
Mit freundlichen
Grüßen
Für die Landesregierung:
Dr. Liener
Landesamtsdirektor