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Wien, am 14. April 2008
BK 221/08
Betr.: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das
Schulorganisationsgesetz
geändert
wird – Begutachtungs- und Konsultationsverfahren, Stellungnahme
Das Generalsekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz gibt in offener Frist zu dem oben genannten Gesetzesentwurf unter Bezugnahme auf das do. Schreiben vom 12. März 2008, GZ BMUKK-12.690/1-III/2/2008 folgende Stellungnahme ab:
Nach Konsultierung der wesentlichen Träger der katholischen Privatschulen beantragt das Generalsekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz, dass bezüglich der wirtschaftlichen Auswirkungen des Gesetzesentwurfes auf die konfessionellen Privatschulen von Seiten des Bundesministeriums ein Konsultationsprozess eingeleitet wird.
Nach Erachten der konsultierten wesentlichen Träger des katholischen Privatschulwesens wird die Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen bezüglich der Einnahmen der Katholischen Privatschulen einerseits und bezüglich zu treffender Baumaßnahmen seitens der Träger dieser Schulen andererseits wesentliche Auswirkungen haben, welche für die Träger zu Belastungen führen würden, die von ihnen nicht leistbar sind.
Aus diesem Grunde ist vor Weiterleitung des Entwurfes an die gesetzgebenden Körperschaften unbedingt eine Konsultation bezüglich der finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen auf das konfessionelle Privatschulwesen von Nöten.
Schon durch andere legislative Maßnahmen wurden die konfessionellen Privatschulen mit Aufwendungen belastet, die bis dahin seitens der öffentlichen Hand getragen wurden (z.B. Splitting des IT-Aufwandes und Zuweisung eines Teiles zur Tragung als Sachaufwand).
Die Belastungen durch die Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen betrifft aber sowohl den Sachaufwand durch die Schaffung weiterer Klassenräume als auch die schlechtere Verwendbarkeit neu geschaffener Klassenräume für höhere Schülerzahlen, aber auch die Einnahme-Seite durch Entfall von ca. 20% der Schulgelder bei Gleichbleiben der Klassenanzahl.
Es wird daher wie oben beantragt, möglichst rasch den Konsultationsprozess einzuleiten. Von Seiten der Katholischen Kirche besteht die Bereitschaft, die in Vorbereitung befindlichen Zahlen, die beim jetzt bestehenden katholischen Privatschulwesen österreichweit berechnet werden, bezüglich der Auswirkungen des Gesetzes auch nach Erarbeitung in die Gespräche samt den entsprechenden Unterlagen einzubringen. In diesem Zusammenhang wäre auch die Übertragung von Kompetenzen an die Länder (Konkretisierung der Richtwerte) in ihren Auswirkungen auf die katholischen Pflichtschulen zu überdenken.
Das Generalsekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz hofft, dass die mit dem Gesetzesentwurf verbundenen wirtschaftlichen Probleme einvernehmlich gelöst werden können.
Es soll aber nicht versäumt werden, zu betonen, dass aus pädagogischer Sicht das Vorhaben der Senkung der Klassenschülerhöchstzahl, so, wie auch die übrigen Gegenstände des Entwurfes, von Seiten des Generalsekretariates und auch der Schulerhalter begrüßt werden.
Mit freundlichen Grüßen
(Msgr. Mag. Dr. Ägidius J. Zsifkovics)
Generalsekretär
der Bischofskonferenz
An das
Bundesministerium
für Unterricht, Kunst und Kultur
Minoritenplatz 5
1014 Wien