Wien, 8. April 2008
Stellungnahme
der österreichischen Bundesschülervertretung
Zum
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das SchOG geändert wird
BMUKK-12.690/0001-III/2/2007
Binnen
offener Frist übermittelt die österreichische Bundesschülervertretung
ihre Stellungnahme zum gegenwärtigen Entwurf.
Die
österreichische Bundesschülervertretung begrüßt
grundsätzlich die gesetzliche Festlegung der
Klassenschülerhöchstzahl 25. Unseres Erachtens weist der vorliegende
Entwurf jedoch noch gravierende Mängel auf, ohne deren Änderung eine
tatsächliche Steigerung der Unterrichtsqualität durch die Umsetzung
dieser Maßnahme nicht vollständig gewährleistet werden kann.
- Die
Klassenschülerhöchstzahl 25 soll nicht ausschließlich den
Schülerinnen und Schülern ab der 5. Schulstufe zugute kommen,
sondern auch ab der 9. Schulstufe aller Schularten wirksam werden.
Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass durch zusätzliche
Klassenteilungen im Bereich der Sekundarstufe II, wie sie im vorliegenden
Entwurf anstatt einer Absenkung der Klassenschülerhöchstzahl
vorgesehen werden, ebenfalls zusätzlicher Raumbedarf entsteht. Damit
ist das medial von Seiten des Ressorts angeführte Argument, die
Klassenschülerhöchstzahl für den Bereich der Sekundarstufe
II aufgrund ebendieses zusätzlichen Raumbedarfs nicht umzusetzen,
obsolet: Wenn räumlich und organisatorisch Klassenteilungen
möglich sind, muss auch eine generelle Absenkung der
Klassenschülerzahl möglich sein.
- Im Gesetzesentwurf ist die Rede
davon, die Klassenschülerzahl 30 nicht zu überschreiten. Dadurch
verliert der Entwurf, durch den schließlich eine Absenkung der
Klassenschülerzahl auf 25 erreicht werden soll, beinahe seinen Sinn,
da so immer noch gesetzeskonform 30 Schülerinnen und Schüler in
einer Klasse sitzen können, was gemäß der auch medial
getätigten Zusagen und nach dem Wortlaut des Regierungsübereinkommens
eben durch die Initiative Senkung der Klassenschülerzahl nicht mehr
der Fall sein soll.
- Die Finanzierung der Umsetzung der
Klassenschülerhöchstzahl ist nicht gewährleistet. Das BMUKK
muss für eine flächendeckende Umsetzung weitaus mehr finanzielle
Ressourcen zur Verfügung stellen.
- Eine Untergrenze von 20
Schülerinnen und Schülern pro Klasse sehen wir als nicht
zweckmäßig an. Da nämlich durch die völlig unklare
Formulierung eines „Richtwerts“ 25 keine absolute Obergrenze
für die Klassenschülerzahl besteht, würde dies bedeuten,
dass nicht der 26., sondern erst der 41. Schüler eine Klassentrennung
auslöst! Diese Regelung ist unseres Erachtens wenig durchdacht und
jedenfalls zu korrigieren.
- Sprachförderkurse müssen
für ALLE Schülerinnen und Schüler (auch Einsteigerinnen und
Einsteiger) in weiterführenden Schulen gewährleistet werden.
Aus
oben angeführten Gründen fordert die österreichische
Bundesschülervertretung als gesetzliche Vertretung der Schülerinnen
und Schüler Österreichs das BMUKK auf, den vorliegenden
Gesetzesentwurf nochmals zu überarbeiten, um eine Qualitätssteigerung
in Österreichs Schulen nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der
Realität umsetzen zu können.
Mit
freundlichen Grüßen
Martin
Schneider
Bundesschulsprecher