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Gz ● BKA-F147.310/0014-II/3/2008 Abteilungsmail ● ii3@bka.gv.at bearbeiterin ● Frau Mag. Sandra ULRICH Pers. E-mail ● Sandra.ULRICH@bka.gv.at Telefon ● (+43 1) 53115/7535 Ihr Zeichen ● |
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Schenkungsmeldegesetz 2008 - Begutachtung; Stellungnahme der Sektion II;
Seitens der Sektion II des Bundeskanzleramtes wird zu dem im Betreff genannten Verordnungsentwurf folgende Stellungnahme abgegeben:
Im vorliegenden Entwurf wurde die sprachliche Gleichbehandlung nicht angewandt und es sind vor allem folgende Formulierungen zu beanstanden:
Zu Artikel 6 (Stiftungseingangssteuergesetz):
· der Steuerschuldner
· der Erwerber
· der Zuwendende
Im Sinne der Legistischen Richtlinien – Punkt 10 – Sprachliche Gleichbehandlung von Frau und Mann- hsg. vom Bundeskanzleramt, im Sinne des Regierungsprogramms für die XXII. Gesetzgebungsperiode und des Ministervortrages vom 2. Mai 2001 zum Thema „Geschlechtergerechter Sprachgebrauch“ sind personenbezogene Ausdrücke so zu wählen, dass Frauen und Männer gleichermaßen bezeichnet sind.
Das Deutsche kennt im Wesentlichen drei Möglichkeiten, geschlechtergerecht zu formulieren:
· Paarformen (z.B.: der/die Schuldner/in; die Schuldner und die Schuldnerinnen)
· Geschlechtsneutrale oder geschlechtsabstrakte Ausdrücke
· Umformulierungen
Die Sprache als wichtiges Ausdrucksmittel soll vermeiden, dass die Vermutung nahe gelegt werden kann, dass es in diesem Bereich keine Frauen gibt oder geben soll oder sie zumindest nicht sichtbar gemacht werden sollen.
Es darf ersucht werden, eine durchgehende geschlechtergerechte Sprache einzusetzen und zwar nicht nur im Gesetzestext, sondern auch in den Erläuterungen.
Für die Bundesministerin:
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