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Amt der Wiener Landesregierung
Dienststelle: Magistratsdirektion
Geschäftsbereich Recht
Verfassungsdienst und
EU-Angelegenheiten
Adresse: 1082 Wien, Rathaus
Telefon: 4000-82333
Telefax: 4000-99-82310
e-mail: post@md-v.wien.gv.at
DVR: 0000191
MD-VD - 528/08 Wien, 3. April 2008
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem
das Einkommensteuergesetz 1988, das
Erbschafts- und Schenkungssteuerge-
setz 1955, das Grunderwerbsteuerge-
setz 1987, die Bundesabgabenordnung
und das Finanzstrafgesetz geändert wer-
den und ein Stiftungseingangssteuerge-
setz erlassen wird - Schenkungsmelde-
gesetz 2008 (SchenkMG 2008);
Begutachtung;
Stellungnahme
zu BMF-010000/0002-VI/1/2008
An das
Bundesministerium für Finanzen
Zu dem mit Schreiben vom 20. März 2008 übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes wird nach Anhörung des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien wie folgt Stellung genommen:
Durch das ersatzlose Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer per 31. Juli 2008 kommt es für die Länder und Gemeinden zu einem massiven Einnahmenverlust. Gemäß § 6 Abs. 1 des Finanzausgleichsgesetzes 2008 hat der Bund mit den am Finanzausgleich beteiligten Gebietskörperschaften vor der Inangriffnahme steuerpolitischer Maßnahmen, die für die Gebietskörperschaften mit einem Ausfall an Steuern, an deren Ertrag sie beteiligt sind, verknüpft sein können, Verhandlungen zu führen. Das ersatzlose Auslaufen der genannten Bestimmungen stellt eine derartige steuerpolitische Maßnahme dar. Der Bund ist seiner Verhandlungspflicht jedoch nicht nachgekommen. Ohne entsprechende Kompensation des zu erwartenden Einnahmenausfalles wird der im Betreff angeführte Entwurf eines Gesetzes seitens des Landes Wien daher entschieden abgelehnt.
Für den Landesamtsdirektor:
Mag. Heinz Liebert Mag. Michael Raffler
Senatsrat
Ergeht an:
1. Präsidium des Nationalrates
2. alle Ämter der Landes-
regierungen
3. Verbindungsstelle der
Bundesländer
4. MA 4
(zu MA 4/1 - 710/08)
mit dem Ersuchen um Weiter-
leitung an die einbezogenen
Dienststellen