Akademie für angewandte Musiktherapie Crossen

in der Deutschen Musiktherapeutischen Vereinigung zur Förderung des Konzeptes nach Schwabe e.V. (DMVS e.V.)

Leitung Dipl.-Phys. Ulrike Haase, Lehrmusiktherapeutin

 

Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft Musiktherapie der musiktherapeutischen Verbände in Deutschland

Mitglied der European Music Therapy Confederation (EMTC)

Mitglied der Ständigen Ausbildungsleiterkonferenz Musiktherapie (SAMT)

 

Sitz: Fachklinik Klosterwald, Bahnhofstr. 33, D-07639 Bad Klosterlausnitz, Tel./Fax: +4936601/859 77

 

 

 

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Musiktherapie in Österreich

 

Die Deutsche Musiktherapeutische Vereinigung zur Förderung des Konzeptes nach Schwabe  (DMVS e.V.) begrüßt es, dass die berufsmäßige Ausübung des Berufs Musiktherapeut(in) in Österreich gesetzlich geregelt werden soll. Dies gibt den in diesem Beruf Tätigen eine sichere Basis und trägt zur Qualitätssicherung in der Berufsausübung zum Wohle der Patienten und Klienten bei.

 

Da unserem Verband auch Mitglieder u.a. aus Österreich angehören, die eine dreijährige berufsbegleitende Ausbildung in Musiktherapie an der Akademie für angewandte Musiktherapie Crossen sehr gut absolviert haben und seit Jahren erfolgreich als Musiktherapeuten in Österreich arbeiten, möchten wir zu dem geplanten Gesetzestext wie folgt Stellung nehmen:

 

Der dritte Abschnitt des Gesetzentwurfs schränkt die Ausbildungen, die zur Berufsausübung erforderlich sind, auf die Abschlüsse Diplom, Bachelor oder Master ein. Dies schließt sowohl andere Wege zur Erlangung eines Berufsabschlusses als auch Studieneinrichtungen außerhalb Österreichs aus.

 

Es ist im Zuge der Entwicklung eines vereinten Europa mit vergleichbaren Bildungsabschlüssen nicht einsehbar, wieso die Freizügigkeit des Studienorts sich nicht im Gesetzesentwurf widerspiegelt. In Deutschland und in anderen Europäischen Ländern arbeiten selbstverständlich Musiktherapeuten, die ihre Ausbildung im Ausland, z.B. auch in Wien, absolviert haben.

 

Desgleichen ist es vom fachlich-wissenschaftlichen Standpunkt aus nicht haltbar, die Qualität eines Musiktherapeuten allein an der Art seines Abschlusses zu messen, ohne auf inhaltliche Qualitäts- und Quantitätskriterien einzugehen.

In der Europäischen Musiktherapiekonföderation (EMTC) wird derzeit an den Kriterien für ein länderübergreifendes europäisches Musiktherapeutenregister gearbeitet. Die Entwicklung bewegt sich dabei von einer anfangs rein abschlussorientierten Sicht hin zu einer inhaltlich qualitativ- quantitativen Sicht, die die Kompetenzen, die ein Musiktherapeut für seine Berufsausübung braucht, in den Mittelpunkt stellt, unabhängig davon, ob die Ausbildung an einer staatlichen oder privatrechtlichen Ausbildungsstätte absolviert wurde.

 

Qualitativ hochwertige privatrechtliche Ausbildungsinstitute sind in Deutschland in der so genannten SAMT zusammengeschlossen, so auch die Akademie für angewandte Musiktherapie Crossen. Sie haben Minimalstandards von 1000 Stunden Ausbildung, davon 200 Stunden Selbsterfahrung. Diese Stundenzahl entspricht der im §9 und §10 im Gesetzesentwurf angegebenen. Für das geplante Europäische Musiktherapeutenregister gibt es deshalb die Forderung, die privatrechtlichen Abschlüsse dem Abschluss „Bachelor“ gleichzustellen. Über die Anerkennung „Bachelor und gleichwertig“ wird die Mitgliederversammlung der EMTC im Herbst entscheiden. Es ist dort angekommen, dass die Realität der Berufsausübung z.B. in Deutschland 50% nichtstaatlich ausgebildete Musiktherapeuten umfasst.

 

Da Musiktherapie in der Ausübung keine Wissenschaft, sondern ein psychotherapeutischer Heilberuf ist (der selbstverständlich wissenschaftlicher Grundlagen und Forschungen bedarf),

sind seine therapeutischen Wirkfaktoren nicht wissenschaftliche Parameter, sondern in hohem Maße die Person des Therapeuten (Studien belegen eine Bedeutung von ca. 70%) und die jeweiligen musiktherapeutischen Methoden.

 

Es ist in der Psychotherapie unumstritten, dass die Erlangung therapeutischer Kompetenzen im Hinblick auf diese Wirkfaktoren nicht an den Besuch einer Hochschule gebunden ist. Im Gegenteil werden alle auf einem Medizin- oder Psychologiestudium aufbauenden Psychotherapieausbildungen nicht grundständig an Hochschulen studiert. Wenn schon Musiktherapie es als einziger psychotherapeutischer Heilberuf im Hochschulstudium erlernt werden kann, sollten die o.g. Tatsachen bei der Beurteilung der Qualität eines Therapeuten in Rechnung gezogen und der Hochschulweg nicht als der einzig mögliche hingestellt werden.

 

Im Sinne einer sich mehr und mehr entwickelnden Freizügigkeit und interdisziplinären Zusammenarbeit in Europa sollte der österreichische Gesetzgeber sich dieser Entwicklung nicht verschließen und die nationalen mit den europäischen  Interessen verbinden. Das Fach Musiktherapie kann sowohl im Hinblick auf  seine wissenschaftlichen Grundlagen als auch auf seine Berufsausübung nur davon profitieren.

 

 

gez. Dipl.-Phys. Ulrike Haase                                                 gez. Dipl.-Psych. Gerhard Landes

       Lehrmusiktherapeutin                                                              Musiktherapeut (DMVS)

       Wissenschaftliche Leiterin der                                                                    Vorsitzender der DMVS e.V.

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