Lydia Weiß
Dorfwerfen 75
5452 Pfarrwerfen
An das
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend
z.Hd. Frau Dr. Sandra Wenda
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
Pfarrwerfen, am 14.04.2008
Betrifft: Entwurf des Bundesgesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Musiktherapie (Musiktherapiegesetz-MUTHG)
Sehr geehrte Fr. Dr. Wenda!
Ich bin Musiktherapeutin am Ambulatorium für Entwicklungsdiagnostik und Therapie in Salzburg, zur Zeit in Karenz (zwei Kinder) und in geringem Ausmaß auf selbständiger Basis in einem Kinderspital sowie an einem Sonderpädagogischen Zentrum tätig.
Hiermit erhebe ich dringenden Einspruch gegen die im Gesetzesentwurf vorgenommene Unterscheidung zwischen selbständiger und unselbständiger Ausübung des Berufes „MusiktherapeutIn“ . Diese Unterscheidung mitsamt den unter § 37 (1) geforderten Qualifikationen ist auf die Ausbildung (ehemalige wie jetzige) an der Hochschule in Wien zugeschnitten und geht in keinster Weise auf die vielfältigen Ausbildungswege und die Berufserfahrung bereits praktizierender TherapeutInnen ein (ausgenommen AbsolventInnen des Studiums für Ethnomusiktherapie – Herrn Tuceks ausdauernder Kampf um Anerkennung hat sich gelohnt!), die schon jetzt mit Erfolg, Engagement und Verantwortungsbewusstsein
anerkannte Arbeit leisten.
Qualitätsstandards sind wichtig, ebenso eine Annäherung der Ausbildungswege, doch muss berücksichtigt werden, dass das Fachgebiet „Musiktherapie“ ein sehr junges und die musiktherapeutische Landschaft eine sehr vielfältige ist. Hier in Salzburg war das Orff-Institut (Abteilung XI des Mozarteums, mindestens 4- jähriges Studium der Musik- und Tanzpädagogik) mit seinem heilpädagogischen Schwerpunkt und seiner einschlägigen Tradition (Wilhelm Keller) für viele der Ausgangspunkt für ihre musiktherapeutische Tätigkeit, auch wenn das Institut insgesamt den Anschluß an die aktuelle Entwicklung leider nicht sucht. Auch ich habe am Orff-Institut studiert und in diversen Praktika mein Interesse an der Musiktherapie entdeckt. In zahlreichen Fortbildungen, Zusatzausbildungen, im Eigenstudium, im regen Austausch mit anderen MusiktherapeutInnen, Vertretern anderer therapeutischer Disziplinen, Ärzten und Psychologinnen und in regelmäßiger Supervision eignete ich mir neben den bereits gut geschulten musikalischen und improvisatorischen Fertigkeiten therapeutisches Know-How sowie medizinisches und psychologisches Wissen an.
Ich beeinspruche zusammenfassend noch einmal die Unterscheidung zwischen selbständiger und unselbständiger Berufsausübung und
fordere, dass MusiktherapeutInnen , die bereits seit Jahren anerkannte Arbeit leisten, die Aufnahme in die Musiktherapeutenliste mit leistbaren Auflagen und zu fairen Bedingungen ermöglicht wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Lydia Weiß