Textfeld: Bundesministerium für
Gesundheit, Familie und Jugend
Radetzkystraße 2
1031 Wien

Eisenstadt, am 17.4.2008

E-Mail: post.vd@bgld.gv.at

Tel.: 02682/600 DW 2221

Mag.a Sandra Steiner

 

 

 

 

 

Zahl:  LAD-VD-B824-10000-2-2008

Betr: Entwurf eines Bundesgesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Musiktherapie (Musiktherapiegesetz - MuthG); Stellungnahme

 

Bezug: BMGFJ-93500/0076-I/B/7/2008  

 

 

Zu dem mit obbez. Schreiben übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Musiktherapie (Musiktherapiegesetz - MuthG), erlaubt sich das Amt der Burgenländischen Landesregierung mitzuteilen, dass vom Standpunkt der vom ho. Amt zu wahrenden Interessen kein Anlass zur Geltendmachung von Bedenken oder Abänderungswünschen besteht.

 

Der einzige Berührungspunkt bei der Vollziehung des ggst. Gesetzes mit Landesbehörden sind die Strafbestimmungen, die durch die Bezirkshauptmannschaften vollzogen werden. Hiezu ist zu sagen, dass voraussichtlich nur wenige Strafverfahren pro Jahr anfallen werden, und darüber hinaus (in Ermangelung spezieller Strafgeldwidmungsbestimmungen – vgl. § 35 leg. cit.) die eingenommenen Strafgelder gemäß § 15 Z 1 VStG den Ländern für Sozialhilfezwecke zukommen.

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme ergeht an die e-mail Adresse „begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at“.

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Mag. Muskovich


Zl.u.Betr.w.v.                                                                        Eisenstadt, am 17.4.2008

 

 

1.    Präsidium des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

2.    Präsidium des Bundesrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

3.    Allen Ämtern der Landesregierungen (z.H. der Herren Landesamtsdirektoren)

4.    Der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ. Landesregierung, Schenkenstraße 4, 1014 Wien

 

zur gefälligen Kenntnis.

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Mag. Muskovich