Eisenstadt, am 17.4.2008
E-Mail: post.vd@bgld.gv.at
Tel.: 02682/600 DW 2221
Mag.a Sandra Steiner
Zahl: LAD-VD-B824-10000-2-2008
Betr: Entwurf eines Bundesgesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Musiktherapie (Musiktherapiegesetz - MuthG); Stellungnahme
Bezug: BMGFJ-93500/0076-I/B/7/2008
Zu dem mit obbez. Schreiben übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Musiktherapie (Musiktherapiegesetz - MuthG), erlaubt sich das Amt der Burgenländischen Landesregierung mitzuteilen, dass vom Standpunkt der vom ho. Amt zu wahrenden Interessen kein Anlass zur Geltendmachung von Bedenken oder Abänderungswünschen besteht.
Der einzige Berührungspunkt bei der Vollziehung des ggst. Gesetzes mit Landesbehörden sind die Strafbestimmungen, die durch die Bezirkshauptmannschaften vollzogen werden. Hiezu ist zu sagen, dass voraussichtlich nur wenige Strafverfahren pro Jahr anfallen werden, und darüber hinaus (in Ermangelung spezieller Strafgeldwidmungsbestimmungen – vgl. § 35 leg. cit.) die eingenommenen Strafgelder gemäß § 15 Z 1 VStG den Ländern für Sozialhilfezwecke zukommen.
Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme ergeht an die e-mail Adresse „begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at“.
Im Auftrag des Landesamtsdirektors:
Zl.u.Betr.w.v. Eisenstadt, am 17.4.2008
1. Präsidium des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien
2. Präsidium des Bundesrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien
3. Allen Ämtern der Landesregierungen (z.H. der Herren Landesamtsdirektoren)
4. Der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ. Landesregierung, Schenkenstraße 4, 1014 Wien
zur gefälligen Kenntnis.
Für die Landesregierung:
Im Auftrag des Landesamtsdirektors:
Mag. Muskovich