Mag. Hanna Fak

Musiktherapeutin (ÖBM) - Psychotherapeutin (IG) – Supervisorin (ÖBVP) – Lehrtherapeutin im IGWien

Lerbeauftragte im Diplomstudium Musiktherapie, Univ.f.Musik u. Darst. Kunst, Wien

Vertreterin des akademischen Mittelbaus in der Studienkommission Musik-u.Bewegungspädagogik und Musiktherapie, Univ.f.Musik u. Darst. Kunst, Wien

e-mail: hanna.fak@chello.at    

 

An das Bundesministerium für

Gesundheit, Familie und Jugend

 

An das

Präsidium des Nationalrates

 

 

Stellungnahme zum Entwurf „Bundesgesetz über die berufsmäßige Ausübung von Musiktherapie - MuthG“

 

Zunächst möchte ich meine Zufriedenheit darüber ausdrücken, dass die Initiative des BMfGFJ „Dialog Musiktherapie“  (in dem ich die lehrenden Musiktherapeutinnen und Musiktherapeuten im Diplomstudium an der Universität für Musik und Darstellende Kunst in Wien vetreten konnte) zu einem greifbaren Ergebnis geführt hat, wie wir es mit diesem Entwurf in Händen halten.

Mit dem vorliegenden Gesetz kann nun endlich der seit Jahrzehnten andauernde unbefriedigende Zustand beendet werden, dass eine ganze Berufsgruppe ihre Tätigkeit in einer gesetzlichen Grauzone verrichten muss.

Dieses Gesetz regelt alle notwendigen Fragen der Berufsrechte und –pflichten und stellt einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätssicherung im Bereich musiktherapeutischer Angebote dar.

 

ad § 17 Falls in Erlöschen der Berufsberechtigung bei Unterbrechung der Ausübung nowendig erscheint, wäre zu beachten, dass bei einer derart Frauen-dominierten Berufsgruppe mit Karenzzeiten zu rechnen ist, und dass Mütter durch die 5-Jahres –Frist nicht benachteilig werden dürfen.

ad § 37 (5) Bei der geforderten Fortbildung und Supervision für unselbständig tätige „Musiktherapeuten/MusiktherapeutInnen unter Supervision“  sollte es sich  um  einschlägig musiktherapeutische Fortbildungen bzw. Supervision handeln.

 

Mag. Hanna Fak  per e-mail