Mag. Hanna Fak
Musiktherapeutin (ÖBM) - Psychotherapeutin (IG) – Supervisorin (ÖBVP) – Lehrtherapeutin im IGWien
Lerbeauftragte im Diplomstudium Musiktherapie, Univ.f.Musik u. Darst. Kunst, Wien
Vertreterin des akademischen Mittelbaus in der Studienkommission Musik-u.Bewegungspädagogik und Musiktherapie, Univ.f.Musik u. Darst. Kunst, Wien
e-mail: hanna.fak@chello.at
An das Bundesministerium für
Gesundheit, Familie und Jugend
An das
Präsidium des Nationalrates
Dieses Gesetz regelt alle notwendigen Fragen der Berufsrechte und –pflichten und stellt einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätssicherung im Bereich musiktherapeutischer Angebote dar.
ad § 17 Falls in Erlöschen der Berufsberechtigung bei Unterbrechung der Ausübung nowendig erscheint, wäre zu beachten, dass bei einer derart Frauen-dominierten Berufsgruppe mit Karenzzeiten zu rechnen ist, und dass Mütter durch die 5-Jahres –Frist nicht benachteilig werden dürfen.
ad § 37 (5) Bei der geforderten Fortbildung und Supervision für unselbständig tätige „Musiktherapeuten/MusiktherapeutInnen unter Supervision“ sollte es sich um einschlägig musiktherapeutische Fortbildungen bzw. Supervision handeln.
Mag. Hanna Fak per e-mail