DER ÖSTERREICHISCHEN GESELLSCHAFT FÜR KINDER- UND JUGENDHEILKUNDE
Leitung
Prim. Dr. Klaus Vavrik
Stellvertretung
Prim. Dr. Manuela Baumgartner
Schriftführung
Dr. Burgi Flucher-Wolfram
e-mail: esp@docs4you.at
BM für Gesundheit, Familie und Jugend
z.Hd. Frau Dr. Sandra Wenda
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
Betrifft: Entwurf des Bundesgesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Musiktherapie
(Musiktherapiegesetz-MuthG)
Sehr geehrte Frau Dr. Wenda,
ich erlaube mir im Namen der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde zum Entwurf des Musiktherapiegesetzes wie folgt Stellung zu nehmen.
Musiktherapie ist in unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendheilkunde (v.a. in der Sozialpädiatrie, der Neurorehabilitation, etc.) eine wertvolle Behandlungsmethode. Wir unterstützen und befürworten daher die derzeitige Initiative und den Entwurf eines eigenständigen Musiktherapiegesetzes sehr.
Wir sprechen uns aber auch dafür aus, dass TherapeutInnen welche seit vielen Jahren im Arbeitsfeld der Musiktherapie an nachweislich qualifizierten Stellen (z.B. an Ambulatorien für Entwicklungsdiagnostik oder pädiatrischen bzw. kinderpsychiatrischen Abteilungen) tätig sind, in ihrer Grundausbildung aber aus verwandten z.B. musik-pädagogischen Lehrgängen stammen, im Rahmen von weit gefassten Übergangsbestimmungen ihre Berufsanerkennung erhalten.
Dies ist lediglich retrospektiv und nicht für zukünftige Anerkennungen zu verstehen und nur dann zu befürworten wenn theoretischer Inhalt und Selbsterfahrung dem Ausbildungs-erfordernis gleich zu halten sind.
Hochachtungsvoll
Prim. Dr. Klaus Vavrik