ARBEITSGRUPPE ENTWICKLUNGS- UND SOZIALPÄDIATRIE

DER ÖSTERREICHISCHEN GESELLSCHAFT FÜR KINDER- UND JUGENDHEILKUNDE


                                                                     

 

 

Leitung

Prim. Dr. Klaus Vavrik

 

Stellvertretung

Prim. Dr. Manuela Baumgartner

 

Schriftführung

Dr. Burgi Flucher-Wolfram

 

e-mail: esp@docs4you.at

http://esp.docs4you.at

 

BM für Gesundheit, Familie und Jugend

z.Hd. Frau Dr. Sandra Wenda

 

sandra.wenda@bmgfj.gv.at

begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

 

Betrifft: Entwurf des Bundesgesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Musiktherapie

(Musiktherapiegesetz-MuthG)

 

 

 

Sehr geehrte Frau Dr. Wenda,

 

ich erlaube mir im Namen der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde zum Entwurf des Musiktherapiegesetzes wie folgt Stellung zu nehmen.

 

Musiktherapie ist in unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendheilkunde (v.a. in der Sozialpädiatrie, der Neurorehabilitation, etc.) eine wertvolle Behandlungsmethode. Wir unterstützen und befürworten daher die derzeitige Initiative und den Entwurf eines eigenständigen Musiktherapiegesetzes sehr.

 

Wir sprechen uns aber auch dafür aus, dass TherapeutInnen welche seit vielen Jahren im Arbeitsfeld der Musiktherapie an nachweislich qualifizierten Stellen (z.B. an Ambulatorien für Entwicklungsdiagnostik oder pädiatrischen bzw. kinderpsychiatrischen Abteilungen) tätig sind, in ihrer Grundausbildung aber aus verwandten z.B. musik-pädagogischen Lehrgängen stammen, im Rahmen von weit gefassten Übergangsbestimmungen ihre Berufsanerkennung erhalten.

Dies ist lediglich retrospektiv und nicht für zukünftige Anerkennungen zu verstehen und nur dann zu befürworten wenn theoretischer Inhalt und Selbsterfahrung dem Ausbildungs-erfordernis gleich zu halten sind.

 

 

Hochachtungsvoll

 

 

Prim. Dr. Klaus Vavrik