An das

GZ ● BKA-603.961/0001-V/5/2008

Abteilungsmail v@bka.gv.at

bearbeiterin Frau Dr Angela JULCHER

Pers. E-mail angela.julcher@bka.gv.at

Telefon 01/53115/2288

Ihr Zeichen BMWA-433.001/0027-II/1/2008

 

Bundesministerium für

Wirtschaft und Arbeit

 

Mit E-Mail: post@ii1.bmwa.gv.at

 

 

Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail

 

 

 

Betrifft:  Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz – AMPFG geändert wird;

Begutachtung; Stellungnahme

 

 

Zum mit der do. oz. Note übermittelten Gesetzesentwurf samt Beilagen nimmt das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst wie folgt Stellung:

Allgemeines zum Entwurf:

Der Entwurf sieht in drei Stufen bis zu einem bestimmten Höchsteinkommen den Entfall bzw. Kürzungen der Arbeitslosenversicherungsbeiträge vor, wobei die Beitragssenkung umso höher ausfallen soll, je niedriger das Einkommen ist. Diese abgestufte Beitragssenkung bedürfte im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz einer sachlichen Rechtfertigung, die in den Erläuterungen dargelegt werden sollte.

Zu § 2a Abs. 3:

Die Formulierung „beträgt 3 vH“ erschiene klarer als die im Entwurf vorgeschlagene Formulierung „bleibt unverändert“.

Zu § 2a Abs. 4:

Statt „ist vom Bund zu ersetzen“ sollte es, da es sich um Zahlungsbewegungen innerhalb des Budgets des Bundes handelt, besser heißen: „ist vom Bund zu tragen“.

Zum Aussendungsrundschreiben:

Das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst erinnert an seine in Rücksicht auf die Entschließung des Nationalrates vom 5. Juli 1961 ergangenen Rundschreiben vom 10. August 1985, GZ 602.271/1-V/6/85, vom 12. November 1998, GZ 600.614/8-V/2/98, sowie vom 17. Jänner 2007, GZ BKA-600.614/0001‑V/2/2007. Demnach sind die aussendenden Stellen ersucht, in jedes Aussendungsrundschreiben zum Entwurf eines Bundesgesetzes an die zur Begutachtung eingeladenen Stellen das Ersuchen aufzunehmen, die (allfällige) Stellungnahme auch dem Präsidium des Nationalrates nach Möglichkeit im Wege elektronischer Post an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at zu übermitteln.


Diese Stellungnahme wird im Sinne der Entschließung des Nationalrates vom 6. Juli 1961 u.e. auch dem Präsidium des Nationalrats zur Kenntnis gebracht.

 

31. März 2008

Für den Bundeskanzler:

i.V. ACHLEITNER

 

 

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