Bundesministerium für

Soziales und Konsumentenschutz

 

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Wien, 29. April 2008

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrifft: Entwurf eines Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes 2008 - Nachtrag
              GZ: BMSK-21119/0006-II/A/1/2008                                                              

 

 

 

Zum Entwurf eines Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes 2008 gibt der Österreichische Landarbeiterkammertag nachträglich noch folgende ergänzende Stellungnahme ab:

 

Zu Zif. 5 § 607 Abs. 12 ASVG bzw. § 298 Abs. 12 GSVG bzw. § 287 Abs. 12 BSVG

 

Ausdrücklich begrüßt und unterstützt wird die Einbeziehung von „- Ersatzmonate nach § 116 Abs. 1 Z 1 GSVG und nach § 107 Abs. 1 Z 1 BSVG.“

Damit wird im Bereich der Pensionsversicherung sichergestellt, dass die Voraussetzungen der erwähnten Schutzbestimmung durch Einberechnung von Zeiten vor Einführung der Pflichtversicherung nach dem GSVG und BSVG erfüllt werden können.

 

 

 

 

                        Der Vorsitzende:                                                          Der Generalsekretär:

 

Präsident Ing. Christian Mandl e.h.                                       Mag. Walter Medosch e.h.

 

 

 

 

 

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