Bundesministerium für

Wirtschaft und Arbeit

Stubenring 1

1011 Wien

 

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Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das

Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz geändert wird;

Ressortstellungnahme

 

 

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung teilt zu dem mit dem unten angeführten Schreiben vom 20. März 2008 zur Begutachtung ausgesandten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz geändert wird, mit, dass grundsätzlich keine Bedenken gegen diesen Entwurf bestehen.

 

Es wird allerdings ersucht, im besonderen Teil der Erläuterungen folgenden Zusatz aufzunehmen:

 

Zu § 11a:

Die Erfüllung von Aufgaben im Sinne des § 29 Abs. 4 Z 1 Universitätsgesetz 2002 in Verbindung mit § 155 Abs. 5 Beamten-Dienstrechtsgesetz sowie § 49b Abs. 4 Vertragsbedienstetengesetz 1948 ist im Sinne des § 11a dem Rechtsträger der jeweiligen Krankenanstalt und nicht der Medizinischen Universität zuzurechnen, auch wenn durch diese Tätigkeit kein gesondertes Arbeitsverhältnis zum Rechtsträger der Krankenanstalt begründet wird.

 

Ein Exemplar dieser Stellungnahme wird dem Präsidium des Nationalrates in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

 

 

Wien, 29. April 2008

Für den Bundesminister:

Dr. Iris Hornig

 

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