An das

GZ ● BKA-603.596/0001-V/5/2008

Abteilungsmail v@bka.gv.at

bearbeiterin Frau Dr Angela JULCHER

Pers. E-mail angela.julcher@bka.gv.at

Telefon 01/53115/2288

Ihr Zeichen BMWA-462.301/0007-III/7/2008

 

Bundesministerium für

Wirtschaft und Arbeit

 

Mit E-Mail: post@III7.bmwa.gv.at

 

 

Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail

 

 

 

Betrifft:  Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz geändert wird;

Begutachtung; Stellungnahme

 

 

Zum mit der do. oz. Note übermittelten Gesetzesentwurf samt Beilagen teilt das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst mit, dass aus der Sicht seines Wirkungsbereichs kein Anlass zu Bemerkungen besteht. Es wird jedoch neuerlich an die in Rücksicht auf die Entschließung des Nationalrates vom Juli 1961 ergangenen Rundschreiben vom 10. August 1985, GZ 602.271/1-V/6/85, vom 12. November 1998, GZ 600.614/8-V/2/98, sowie vom 17. Jänner 2007, GZ BKA-600.614/0001‑V/2/2007, erinnert. Demnach sind die aussendenden Stellen ersucht, in jedes Aussendungsrundschreiben zum Entwurf eines Bundesgesetzes an die zur Begutachtung eingeladenen Stellen das Ersuchen aufzunehmen, die (allfällige) Stellungnahme auch dem Präsidium des Nationalrates nach Möglichkeit im Wege elektronischer Post an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at zu übermitteln; die früher vorgesehene Übermittlung von 25 (Papier‑)Ausfertigungen ist jedoch nicht mehr erforderlich.

Diese Stellungnahme wird im Sinne der Entschließung des Nationalrates vom        Juli 1961 u.e. auch dem Präsidium des Nationalrats zur Kenntnis gebracht.

 

30. April 2008

Für den Bundeskanzler:

i.V. ACHLEITNER

 

 

Elektronisch gefertigt