An das

Bundesministerium

für Wirtschaft und Arbeit

Stubenring 1

1010 Wien

 

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Wien, am 8. Mai 2008

Zl. B,K-531/070508/EH,AR

 

GZ: BMWA-462.301/0007-III/7/2008

 

Betreff: Krankenanstalten-Arbeitsgesetz

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich mitzuteilen, dass zu obig angeführtem Gesetzesentwurf folgende Stellungnahme abgegeben wird:

 

Zu § 12 Abs. 1:

Im Sinne der einheitlichen Begriffsverwendung wird angeregt, statt „und deren Bevollmächtigten“ die Formulierung „und verantwortliche Beauftragte gemäß § 9 VStG“ zu verwenden, da ansonsten bei großen Unternehmen Schwierigkeiten bei der Verfolgung von Verwaltungsübertretungen auftreten könnten.

 

Zu § 12 Abs. 1a:

Aus unserer Sicht ist die angedachte Änderung im Hinblick auf das Kumulationsprinzip des § 22 VStG nicht erforderlich. Es wird daher angeregt die vorgesehene Regelung nicht in den Gesetzestext aufzunehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Für den Österreichischen Gemeindebund:

Der Generalsekretär:

Der Präsident:

 

 

Hink e.h.

Mödlhammer e.h.

 

vortr. HR Dr. Robert Hink

Bgm. Helmut Mödlhammer