An das
Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Stubenring 1
1010 Wien
Per Mail: post@III7.bmwa.gv.at
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
Wien, am 8. Mai 2008
Zl. B,K-531/070508/EH,AR
GZ: BMWA-462.301/0007-III/7/2008
Betreff: Krankenanstalten-Arbeitsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich mitzuteilen, dass zu obig angeführtem Gesetzesentwurf folgende Stellungnahme abgegeben wird:
Zu § 12 Abs. 1:
Im Sinne der einheitlichen Begriffsverwendung wird angeregt, statt „und deren Bevollmächtigten“ die Formulierung „und verantwortliche Beauftragte gemäß § 9 VStG“ zu verwenden, da ansonsten bei großen Unternehmen Schwierigkeiten bei der Verfolgung von Verwaltungsübertretungen auftreten könnten.
Zu § 12 Abs. 1a:
Aus unserer Sicht ist die angedachte Änderung im Hinblick auf das Kumulationsprinzip des § 22 VStG nicht erforderlich. Es wird daher angeregt die vorgesehene Regelung nicht in den Gesetzestext aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Österreichischen Gemeindebund:
Der Generalsekretär: |
Der Präsident: |
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Hink e.h. |
Mödlhammer e.h.
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vortr. HR Dr. Robert Hink |
Bgm. Helmut Mödlhammer |