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AMT
DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
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Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 3109 |
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An das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung Minoritenplatz 5 1014 Wien
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Beilagen |
Bürgerservice-Telefon 02742-9005-9005
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LAD1-VD-15308/001-2008 |
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Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) |
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(0 27 42) 9005
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Bezug |
BearbeiterIn |
Durchwahl |
Datum |
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BMWF-43.900/0017-II/2/2008 |
Dr. Josef Gundacker |
14171 |
22. April 2008 |
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Betrifft |
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Bundesgesetz zur Errichtung der "OeAD-Gesellschaft mit beschränkter Haftung" (OeAD-Gesetz - OeADG)
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 22. April 2008 beschlossen, zum Entwurf eines Bundesgesetzes zur Errichtung der „OeAD-Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ (OeAD-Gesetz – OeADG) wie folgt Stellung zu nehmen:
1. In Hinblick auf die weitere Entwicklung des Forschungsstandortes Österreich wird die Schaffung einer anerkannten Gesellschaft als Agentur für internationale Bildungs- und Wissenschaftskooperationen im Rahmen einer BundesGmbH begrüßt.
2. Die Organe der Gesellschaft sind in § 6 (Aufsichtsrat), § 7 (Geschäftsführung) sowie § 8 (Kuratorium) geregelt. Alle diese Gremien haben eine Funktionsdauer von bis zu fünf Jahren. Hinsichtlich der Kontinuität in der strategischen Unternehmensführung und der Zielerreichung wäre eine unterschiedliche aufeinander abgestimmte Funktionsdauer der eingesetzten Organe zweckmäßig.
3. Aus Sicht der NÖ Landesregierung erscheint es sinnvoll, dass zumindest je eine Geschäftsstelle der OeAD-GmbH pro Bundesland eingerichtet wird. Dies sollte im § 3 des vorliegenden Entwurfes festgelegt werden.
4. Der in § 6 Abs. 5 vorgesehene Strategiebeirat sollte hinsichtlich seiner Zusammensetzung näher geregelt werden.
Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem dem Präsidium des Nationalrates elektronisch übermittelt.
Ergeht an:
1. An das Präsidium des Nationalrates,
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2. An das Präsidium des Bundesrates
3. An alle vom Lande Niederösterreich entsendeten Mitglieder des Bundesrates
4. An alle Ämter der Landesregierungen (zu Handen des Herrn Landesamtsdirektors)
5. An die Verbindungsstelle der Bundesländer, Schenkenstraße 4, 1014 Wien
6. Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst, Ballhausplatz 2, 1014 Wien
7. Landtagsdirektion
NÖ Landesregierung
Dr. PRÖLL
Landeshauptmann