AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
Gruppe Landesamtsdirektion
Abteilung Landesamtsdirektion/Verfassungsdienst
Postanschrift 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1

 

 

 

 

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 3109

 

 

 

An das

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1014 Wien

 

 

 

 

 

Beilagen

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In Verwaltungsfragen für Sie da. Natürlich auch außerhalb der Amtsstunden: Mo-Fr 07:00-19:00, Sa 07:00-14:00 Uhr

 

 

LAD1-VD-15308/001-2008

 

 

 

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(0 27 42) 9005

 

-

Bezug

BearbeiterIn

Durchwahl

Datum

 

BMWF-43.900/0017-II/2/2008

Dr. Josef Gundacker

14171

22. April 2008

 

 

 

Betrifft

Bundesgesetz zur Errichtung der "OeAD-Gesellschaft mit beschränkter Haftung" (OeAD-Gesetz - OeADG)

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 22. April 2008 beschlossen, zum Entwurf eines Bundesgesetzes zur Errichtung der „OeAD-Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ (OeAD-Gesetz – OeADG) wie folgt Stellung zu nehmen:

 

1.    In Hinblick auf die weitere Entwicklung des Forschungsstandortes Österreich wird die Schaffung einer anerkannten Gesellschaft als Agentur für internationale Bildungs- und Wissenschaftskooperationen im Rahmen einer BundesGmbH begrüßt.

 

2.    Die Organe der Gesellschaft sind in § 6 (Aufsichtsrat), § 7 (Geschäftsführung) sowie § 8 (Kuratorium) geregelt. Alle diese Gremien haben eine Funktionsdauer von bis zu fünf Jahren. Hinsichtlich der Kontinuität in der strategischen Unternehmensführung und der Zielerreichung wäre eine unterschiedliche aufeinander abgestimmte Funktionsdauer der eingesetzten Organe zweckmäßig.

 

3.    Aus Sicht der NÖ Landesregierung erscheint es sinnvoll, dass zumindest je eine Geschäftsstelle der OeAD-GmbH pro Bundesland eingerichtet wird. Dies sollte im § 3 des vorliegenden Entwurfes festgelegt werden.

 

4.    Der in § 6 Abs. 5 vorgesehene Strategiebeirat sollte hinsichtlich seiner Zusammenset­zung näher geregelt werden.

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem dem Präsidium des National­rates elektronisch übermittelt.

 

Ergeht an:

1.   An das  Präsidium des Nationalrates,

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2.   An das  Präsidium des Bundesrates

3.   An alle vom Lande Niederösterreich entsendeten Mitglieder des Bundesrates

4.   An alle Ämter der Landesregierungen (zu Handen des Herrn Landesamtsdirektors)

5.   An die Verbindungsstelle der Bundesländer, Schenkenstraße 4, 1014 Wien

6.   Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst, Ballhausplatz 2, 1014 Wien

7.   Landtagsdirektion

 

 

NÖ Landesregierung

Dr. PRÖLL

Landeshauptmann