Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die geplante Novellierung des DSG 2000 sieht ua vor, dass Datenschutzbeauftragte eingeführt werden sollen, die in Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern eine entsprechende Funktion erhalten müssen.

 

Dzt wird die Funktion des Datenschutzbeauftragten in der Vorarlberger Landesverwaltung durch eine Person in einer Zentralstelle wahrgenommen.

 

Ich bin dzt als Informatikbeauftragter für rund 150 EDV-Arbeitsplätze (rund 160 MitarbeiterInnen) in der Bezirkshauptmannschaft Bregenz verantwortlich.

 

Ist der Gesetzesentwurf so zu lesen, dass künftig bei einer Organisationseinheit mit mehr als 20 MitarbeiterInnen, wie es beispielsweise die Bezirkshauptmannschaft Bregenz ist, ein eigener Datenschutzbeauftragter zu bestellen ist?

 

Ich bedanke mich bereits jetzt für Ihre Rückantwort.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bernd Dörler

 

Bernd Dörler
Abteilung Hauptverwaltung 

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