Sehr geehrte Damen und Herren!

Das Bundeskanzleramt hat das Bundesgesetz, mit dem das Datenschutzgesetz 2000 geändert wird, die sogenannte DSG-Novelle 2008 in Begutachtung gebracht.

Obwohl es genug Handlungsbedarf gäbe, welche durch die Verantwortlichen bislang einfach nicht genutzt wurde, besitzt dieser Beugtachtungsentwurf praktisch gesehen leider nichts. So wären unter anderem eine Reihe von datenschutzrelevanten Grundrechtslücken zu schließen.

Die ARGE DATEN - Österreichische Gesellschaft für Datenschutz weist in Ihrer Stellungnahme vom 15. Mai 2008 (einzusehen unter ftp://ftp.freenet.at/privacy/gesetze/dsg-stellungnahme.pdf) detailliert auf die positiven gesetzlichen Innovationen als auch auf "Schlechterstellung der betroffenen Bürger" durch die DSG-Novelle 2008 hin.

Als mündiger Bürger der Republik Österreich befürworte ich das Anliegen der ARGE, den "Entwurf zur DSG-Novelle 2008 zurückzunehmen und völlig neu, systematisch zu überarbeiten"!

Mit freundlichen Grüßen


René Klafsky