Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Bundeskanzleramt hat das Bundesgesetz, mit dem das Datenschutzgesetz 2000
geändert wird, die sogenannte DSG-Novelle 2008 in Begutachtung gebracht.
Obwohl es genug Handlungsbedarf gäbe, welche durch die Verantwortlichen
bislang einfach nicht genutzt wurde, besitzt dieser Beugtachtungsentwurf
praktisch gesehen leider nichts. So wären unter anderem eine Reihe von
datenschutzrelevanten Grundrechtslücken zu schließen.
Die ARGE DATEN - Österreichische Gesellschaft für Datenschutz weist
in Ihrer Stellungnahme vom 15. Mai 2008 (einzusehen unter ftp://ftp.freenet.at/privacy/gesetze/dsg-stellungnahme.pdf)
detailliert auf die positiven gesetzlichen Innovationen als auch auf
"Schlechterstellung der betroffenen Bürger" durch die
DSG-Novelle 2008 hin.
Als mündiger Bürger der Republik Österreich befürworte ich
das Anliegen der ARGE, den "Entwurf zur DSG-Novelle 2008
zurückzunehmen und völlig neu, systematisch zu
überarbeiten"!
Mit freundlichen Grüßen
René Klafsky