Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

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1014 Wien

 

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Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulunterrichtsgesetz

geändert wird; Ressortstellungnahme

 

 

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung nimmt zu dem mit unten angeführten Schreiben vom 14. April 2008 zur Begutachtung ausgesandten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulunterrichtungsgesetz geändert wird, wie folgt Stellung:

 

 

Die gesetzliche Implementierung von Bildungsstandards, wie auch im Regierungsübereinkommen vorgesehen, wird vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung begrüßt und als wesentlicher Schritt zur Qualitätssicherung und -steigerung des österreichischen Schulsystems verstanden. Ebenso ist die gesetzliche Ermöglichung standardisierter Aufgabenstellungen für abschließende Prüfungen ein Beitrag zur besseren Vergleichbarkeit schulischer Leistungen, der auch im Interesse der tertiären Bildungseinrichtungen ist.

 

Kritisch ist zu bemerken, dass der neue § 17 Abs.1a SchUG lediglich als Kann-Bestimmung formuliert ist und im vorliegenden Gesetzesentwurf keine nähere inhaltliche Spezifizierung der Standards beziehungsweise der Fächer, für welche diese Standards vorgesehen sind, gegeben ist. Darüber hinaus muss die rechtliche Implementierung der Bildungsstandards allein in Form einer Verordnungsermächtigung für den/die zuständige/n Bundesminister/in im Sinne der Rechtssicherheit kritisch hinterfragt werden.

 

 

Ein Exemplar dieser Stellungnahme wird dem Präsidium des Nationalrates in elektronischer Form zu Verfügung gestellt.

 

Wien, 9. Mai 2008

Für den Bundesminister:

Dr. Iris Hornig

 

 

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