An das

Bundesministerium

für Unterricht, Kunst und Kultur

Minoritenplatz 5

1014 Wien

 

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Wien, am 13. Mai 2008

Zl. B,K-200/130508/EH,AR

 

 

 

 

GZ: BMUKK-12.940/1-III/2/2008

 

 

Betreff: BG, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich mitzuteilen, dass zu obig angeführtem Gesetzesentwurf folgende Stellungnahme abgegeben wird:

 

Der übermittelte Entwurf einer Novelle zum Schulunterrichtsgesetz enthält hauptsächlich die schulgesetzliche Verankerung des Bildungsstandards und die Schaffung einer Verordnungsermächtigung an den Bundesminister zur Erlassung von Bildungsstandards.

 

Die Schaffung von Bildungsstandards ist ein bereits lange verlangtes Vorhaben vieler Bildungsexperten, da sich durch die zielorientierten Rahmenlehrpläne und die vielen pädagogischen Möglichkeiten an den Schulen gleicher Art inhaltlich und anforderungsmäßig oft sehr weit von einander auseinander entwickelt haben.

 

Die Bildungsstandards sollen nicht nur festlegen, was der Abgänger einer Schulart mit positiven Abschluss mit Sicherheit beherrschen muss, sondern auch dazu führen, dass die bereits erfolgten Auseinanderentwicklungen wieder zurück geführt werden auf das jeweils vorgesehene inhaltliche und anforderungsmäßige Niveau.

 

Bildungsstandards führen auch dazu, dass abschließende Prüfungen zumindest teilweise inhaltlich und anforderungsmäßig zentral gestaltet und vorgegeben werden. Dem wird im zweiten Teil dieses Entwurfes entsprochen.

 

Die im dritten Teil vorgesehene Aufhebung der derzeit gültigen „Sperrfrist“ bei Externistenprüfung stellt eine aus der laufenden Praxis kommende sinnvolle Erleichterung ohne Gefährdung des Abschlussniveaus dar.

 

Aus dieser Novelle erwachsen den Gemeinden keine Kosten.

 

Dem vorliegenden Entwurf kann daher seitens unseres Verbandes ohne Bedenken zugestimmt werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Für den Österreichischen Gemeindebund:

 

Der Generalsekretär:

Der Präsident:

 

 

Hink e.h.

Mödlhammer e.h.

 

vortr. HR Dr. Robert Hink

Bgm. Helmut Mödlhammer