Amt der Tiroler Landesregierung

 

 

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Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007, das Arzneimittelgesetz und das Rezeptpflichtgesetz geändert werden; Stellungnahme

Geschäftszahl

Innsbruck,

Präs.II-17/742
05.05.2008

 

 

Zu GZ. BKA-180.310/0020-I/8/2008 vom 11. April 2008

Zum übermittelten Gesetzentwurf wird wie folgt Stellung genommen:

 

Wie bereits in den Erläuterungen zum Antrag des Ausschusses für Sportangelegenheiten betreffend die Stammfassung des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007 betont wurde und sich auch aus den Ausführungen zu den Kompetenzgrundlagen ergibt, erstreckt sich der Geltungsbereich des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007 nur auf den Bereich der Bundessportförderungen, und sollte durch die Schaffung eines eigenen Ge­setzes der Charakter der Anti-Doping-Regelungen als Bedingung für die Gewährung von Bundes-Sport­förderungsmitteln nicht verändert werden.

Es wird daher davon ausgegangen, dass die Kompetenz des Landesgesetzgebers nach Art. 15 Abs. 1
B-VG auf dem Gebiet des Sports weder durch die Stammfassung des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007 noch durch den gegenständlichen Entwurf berührt wird und die Bestimmungen derart auszulegen sind, dass sie nur im Zusammenhang mit der Gewährung von Bundes-Sportförderungsmitteln Anwendung fin­den.

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem auch dem Präsidium des Nationalrates über­mittelt.

 

Für die Landesregierung:

 

 

Dr. Liener
Landesamtsdirektor