AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
Gruppe Landesamtsdirektion
Abteilung Landesamtsdirektion/Verfassungsdienst
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Bezug

BearbeiterIn

Durchwahl

Datum

 

BMUKK-14.160/7-III/2/2008

Dr. Josef Gundacker

14171

06. Mai 2008

 

 

 

Betrifft

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Berufsreifeprüfungsgesetz geändert wird

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 6. Mai 2008 beschlossen, zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung geändert wird, wie folgt Stellung zu nehmen:

 

1.    Die Darstellung der finanziellen Auswirkungen entspricht nicht den Vorgaben der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörper­schaften bzw. den einschlägigen Bestimmungen des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG).

 

Gemäß § 14 Abs. 1 BHG ist jedem Entwurf für ein Bundesgesetz, eine Verordnung, eine über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung und eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG von dem Bundesminister, in dessen Wirkungsbereich der Entwurf aus­gearbeitet wurde, eine den Richtlinien gemäß Abs. 5 entsprechende Darstellung der finanziellen Auswirkungen anzuschließen.

 

Ergeben sich aus einer solchen Maßnahme für eine am Finanzausgleich beteiligte andere Gebietskörperschaft Ausfälle an Steuern, an deren Ertrag sie beteiligt ist, Mehr­ausgaben oder Minderausgaben, höhere oder geringere Kosten, Mehreinnahmen oder Mehrerlöse, sind auch diese finanziellen Auswirkungen in der Stellungnahme darzu­stellen (§ 14 Abs. 3 BHG).

 

Entgegen der im Vorblatt zu findenden Darstellung, dass aus vorliegendem Entwurf keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten sind, finden sich unter dem Punkt „finanzielle Auswirkungen“ im allgemeinen Teil der Erläuterungen Ausführungen dazu, dass im Vollausbau des geplanten Vorhabens mit einem Aufwand von € 18 Mio. jährlich zu rechnen ist.

 

Diese Kosten sollen durch eine Zusammenarbeit mit den Ländern sowie durch die Schaffung bzw. den Ausbau finanzieller Unterstützungsmaßnahmen für Berufs­reifeprüfungswerber und -werberinnen gedeckt werden.

 

Abgesehen davon, dass eine solche Kooperation bisher nicht mit den Ländern abge­stimmt wurde, scheinen die vorgesehenen Unterstützungsmaßnahmen eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung des vorliegenden Entwurfs darzustellen.

 

Eine abschließende Beurteilung des Entwurfes kann daher nur bei Vorliegen einer alle Umsetzungsmaßnahmen einbeziehenden, rechtskonformen Kostendarstellung vorge­nommen werden.

 

Unabhängig davon wird im Fall einer Realisierung des gegenständlichen Entwurfes die Abgeltung der dem Land entstehenden Mehrkosten durch den Bund verlangt.

 

2.    Auf der Basis bisheriger Erfahrungswerte über Absolventen, die in das tertiäre Bil­dungssystem übergetreten sind, wird darauf hingewiesen, dass es zwei Problembe­reiche hinsichtlich geeigneter Qualifikation in den Fachgebieten Mathematik und Eng­lisch gibt. Es wird daher die Implementierung geeigneter Maßnahmen für eine erfolg­reiche Integration in die höheren Bildungsbereiche angeregt.

 


 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem dem Präsidium des National­rates elektronisch übermittelt.

 

Ergeht an:

2.   An das  Präsidium des Bundesrates,

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1.   An das  Präsidium des Nationalrates

3.   An alle vom Lande Niederösterreich entsendeten Mitglieder des Bundesrates

4.   An alle Ämter der Landesregierungen (zu Handen des Herrn Landesamtsdirektors)

5.   An die Verbindungsstelle der Bundesländer, Schenkenstraße 4, 1014 Wien

6.   Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst, Ballhausplatz 2, 1014 Wien

7.   Landtagsdirektion

 

 

NÖ Landesregierung

Dr. PRÖLL

Landeshauptmann