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AMT
DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
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Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 3109 |
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An das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Minoritenplatz 5 1014 Wien
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Beilagen |
Bürgerservice-Telefon 02742-9005-9005
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LAD1-VD-15226/003-2008 |
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Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) |
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(0 27 42) 9005
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Bezug |
BearbeiterIn |
Durchwahl |
Datum |
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BMUKK-14.160/7-III/2/2008 |
Dr. Josef Gundacker |
14171 |
06. Mai 2008 |
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Betrifft |
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Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Berufsreifeprüfungsgesetz geändert wird
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 6. Mai 2008 beschlossen, zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung geändert wird, wie folgt Stellung zu nehmen:
1. Die Darstellung der finanziellen Auswirkungen entspricht nicht den Vorgaben der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften bzw. den einschlägigen Bestimmungen des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG).
Gemäß § 14 Abs. 1 BHG ist jedem Entwurf für ein Bundesgesetz, eine Verordnung, eine über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung und eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG von dem Bundesminister, in dessen Wirkungsbereich der Entwurf ausgearbeitet wurde, eine den Richtlinien gemäß Abs. 5 entsprechende Darstellung der finanziellen Auswirkungen anzuschließen.
Ergeben sich aus einer solchen Maßnahme für eine am Finanzausgleich beteiligte andere Gebietskörperschaft Ausfälle an Steuern, an deren Ertrag sie beteiligt ist, Mehrausgaben oder Minderausgaben, höhere oder geringere Kosten, Mehreinnahmen oder Mehrerlöse, sind auch diese finanziellen Auswirkungen in der Stellungnahme darzustellen (§ 14 Abs. 3 BHG).
Entgegen der im Vorblatt zu findenden Darstellung, dass aus vorliegendem Entwurf keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten sind, finden sich unter dem Punkt „finanzielle Auswirkungen“ im allgemeinen Teil der Erläuterungen Ausführungen dazu, dass im Vollausbau des geplanten Vorhabens mit einem Aufwand von € 18 Mio. jährlich zu rechnen ist.
Diese Kosten sollen durch eine Zusammenarbeit mit den Ländern sowie durch die Schaffung bzw. den Ausbau finanzieller Unterstützungsmaßnahmen für Berufsreifeprüfungswerber und -werberinnen gedeckt werden.
Abgesehen davon, dass eine solche Kooperation bisher nicht mit den Ländern abgestimmt wurde, scheinen die vorgesehenen Unterstützungsmaßnahmen eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung des vorliegenden Entwurfs darzustellen.
Eine abschließende Beurteilung des Entwurfes kann daher nur bei Vorliegen einer alle Umsetzungsmaßnahmen einbeziehenden, rechtskonformen Kostendarstellung vorgenommen werden.
Unabhängig davon wird im Fall einer Realisierung des gegenständlichen Entwurfes die Abgeltung der dem Land entstehenden Mehrkosten durch den Bund verlangt.
2. Auf der Basis bisheriger Erfahrungswerte über Absolventen, die in das tertiäre Bildungssystem übergetreten sind, wird darauf hingewiesen, dass es zwei Problembereiche hinsichtlich geeigneter Qualifikation in den Fachgebieten Mathematik und Englisch gibt. Es wird daher die Implementierung geeigneter Maßnahmen für eine erfolgreiche Integration in die höheren Bildungsbereiche angeregt.
Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem dem Präsidium des Nationalrates elektronisch übermittelt.
Ergeht an:
2. An das Präsidium des Bundesrates,
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1. An das Präsidium des Nationalrates
3. An alle vom Lande Niederösterreich entsendeten Mitglieder des Bundesrates
4. An alle Ämter der Landesregierungen (zu Handen des Herrn Landesamtsdirektors)
5. An die Verbindungsstelle der Bundesländer, Schenkenstraße 4, 1014 Wien
6. Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst, Ballhausplatz 2, 1014 Wien
7. Landtagsdirektion
NÖ Landesregierung
Dr. PRÖLL
Landeshauptmann