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An das |
GZ ● BKA-603.808/0002-V/2/2008 Abteilungsmail ● v@bka.gv.at bearbeiter ● Herr Dr Gerald EBERHARD Pers. E-mail ● gerald.eberhard@bka.gv.at Telefon ● 01/53115/2316 Ihr Zeichen ● 14.160/7-III/2/2008
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Minoritenplatz 5 1014 Wien |
Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail
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Betrifft: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Berufsreifeprüfungsgesetz geändert wird;
Begutachtung; Stellungnahme
Zum mit der do. oz. Note übermittelten Gesetzesentwurf samt Beilagen nimmt das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst wie folgt Stellung:
Im letzten Satz sollte das Wort „auch“ mangels erkennbaren Sinngehaltes entfallen.
Am Ende wäre ein Anführungszeichen zu setzen.
Die Hervorhebung „Abweichend von § 1 Abs. 1“ erscheint als überflüssig.
Die unpersönliche Passivkonstruktion „darf angetreten werden“ sollte gemieden werden.
Sprachrichtiger als „sind“ wäre „ist“, da der Einschub „im Falle …“ eine elliptische Satzkonstruktion erzeugt.
Sub titulo „Inhalt/Problemlösung“ sollte unter Punkt 2. vor dem Wort „Ermöglichung“ das Wort „der“ entfallen.
Sub titulo „Hauptgesichtspunkte des Entwurfs“ sollte es im zweiten Absatz statt „Maßnahe“ „Maßnahme“ lauten.
In den Erläuterungen zu Z 2 sollte das Wort „betracht“ groß geschrieben werden.
Diese Stellungnahme wird im Sinne der Entschließung des Nationalrates vom
6. Juli 1961 u.e. auch dem Präsidium des Nationalrats zur Kenntnis
gebracht.
8. Mai 2008
Für den Bundeskanzler:
Georg LIENBACHER
Elektronisch gefertigt