LANDESSCHULRAT
FÜR
NIEDERÖSTERREICH
I-1148/11-2008
An das
Präsidium des Nationalrates
Dr. Karl-Renner-Ring
1010 Wien
Der Landesschulrat für Niederösterreich übermittelt in der Anlage die Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes mit dem das Berufsreifeprüfungsgesetz geändert wird.
Der Amtsführende Präsident
H e l m
Hofrat
Stellungnahme
zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das
Berufsreifeprüfungsgesetz geändert wird
zu § 4 (3) – Ergänzungsvorschlag:
Die Teilprüfung über den Fachbereich kann unter sinngemäßer Anwendung des § 8a und des § 11 Abs. 1 auch im Rahmen der Lehrabschlussprüfung unabhängig von der Lehrzeitdauer der Lehrberufe abgelegt werden.
zu § 8a – in Verbindung mit § 3 Abs. 3, Z. 2 und § 4 Abs. 2 wird eine Ergänzung des § 8a Abs. 4 vorgeschlagen:
(4) Gleichzeitig mit dem Vorschlag des für die Vorsitzführung in Aussicht genommenen fachkundigen Experten (Abs. 1) sind dem Landesschulrat die Aufgabenstellungen der schriftlichen Klausurarbeiten und die Themenstellungen der Projektarbeiten einschließlich der Abgrenzung des fachlichen Umfeldes gemäß § 3 Abs. 3, Zi. 2 zu übermitteln.
Begründung:
Die Projektarbeit ersetzt die fünfstündige schriftliche Klausurarbeit der Fachbereichsprüfung, deren Aufgabenstellung dem Landesschulrat zu übermitteln ist. Im Sinne der Gleichwertigkeit ist daher auch die Themenstellung der Projektarbeit und die Abgrenzung des fachlichen Umfeldes zu prüfen.