Österreichischer Gewerkschaftsbund

GEWERKSCHAFT ÖFFENTLICHER DIENST

Gewerkschaft Berufsschule

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Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

Minoritenplatz 5

1014 Wien

per E-Mail

 

 

Arzt/See/91/08                                                                                                       8.5.2008

 

 

 

Stellungnahme der Gewerkschaft Berufsschule zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Berufsreifeprüfungsgesetz geändert wird; BMUKK-14.160/7-III/2/2008

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

 

Die Bundesleitung Berufsschule in der GÖD nimmt den vorliegenden Entwurf zur Kenntnis. Wir stellen jedoch mit Bedauern fest, dass dieser Entwurf weder die Attraktivität der Lehrlingsausbildung noch den Zugang der Lehrlinge zur Berufsreifeprüfung wesentlich beeinflussen wird.

 

Nach unserer Ansicht würde die Attraktivität der Lehre in Hinblick auf Berufsreifeprüfung nur dadurch steigen, wenn für die Lehrlinge ein wirklicher unmittelbarer Anknüpfungspunkt von der Berufsschule an die Berufsreifeprüfung gegeben wäre – z.B. durch eine Erweiterung der Aufgaben der Berufsschulen über den § 46 SCHOG. Damit meinen wir keinesfalls, dass die Berufsreifeprüfung an der Berufsschule abzulegen wäre, sondern dass eine tatsächliche Verpflichtung zur Förderung der guten Lehrlinge in Hinblick auf Berufsreifeprüfung über das SCHOG vorzusehen wäre. Denn nur wenn der Impuls zur Berufsreifeprüfung direkt an der Berufsschule gesetzt wird, wird es zu einer dauerhaften Attraktivitätssteigerung der Lehre führen.

Weiters müsste legistisch festgelegt werden, dass Lehrlinge bis zum Ende der Lehrzeit berechtigt sind, Förderkurse im Rahmen des Berufsschulunterrichts zu besuchen und nicht wie derzeit nach Beendigung der Abschlussklasse "aufhören Schüler der Berufsschule zu sein" und somit kein weiteres Recht zum Besuch der Förderkurse haben.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

für die Bundesleitung


Albert Arzt

Vorsitzender