GZ.: BMI-LR1419/0006-III/1/a/2008

 

 

Wien, am 13. Mai 2008

 

An das

 

Präsidium des

Nationalrates

 

Parlament

1017 WIEN

 

 

 

 

Michaela Frasl
BMI - III/1 (Abteilung III/1)
Herrengasse 7, 1014 Wien
Tel.: +43 (01) 531262360
Pers. E-Mail: Michaela.Frasl@bmi.gv.at

Org.-E-Mail: BMI-III-1@bmi.gv.at
WWW.BMI.GV.AT
DVR: 0000051

Antwortschreiben bitte unter Anführung der GZ an die Org.-E-Mail-Adresse.

 

 

                       

Betreff:

Legistik und Recht; Fremdlegistik, BG-BMUKK

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Berufsreifeprüfungsgesetz geändert wird, Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres

 

 

In der Anlage wird zu dem im Betreff bezeichneten Entwurf die Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres übermittelt.

 

 

 

Beilage

 

 

Für den Bundesminister:

 

Mag. Sabine Halbauer

 

elektronisch gefertigt


 

GZ.: BMI-LR1419/0006-III/1/a/2008

 

 

Wien, am 13. Mai 2008

An das

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Minoritenplatz 5

1014 WIEN

 

Zu Zl. BMUKK-14.160/7-III/2/2008

 

 

Michaela Frasl
BMI - III/1 (Abteilung III/1)
Herrengasse 7, 1014 Wien
Tel.: +43 (01) 531262360
Pers. E-Mail: Michaela.Frasl@bmi.gv.at

Org.-E-Mail: BMI-III-1@bmi.gv.at
WWW.BMI.GV.AT
DVR: 0000051

Antwortschreiben bitte unter Anführung der GZ an die Org.-E-Mail-Adresse.

 

 

                       

Betreff:

Legistik und Recht; Fremdlegistik, BG-BMUKK

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Berufsreifeprüfungsgesetz geändert wird,

Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres

 

 

Aus der Sicht des Bundesministeriums für Inneres ergeben sich zu dem im Betreff bezeichneten Entwurf folgende Bemerkungen:

 

Zu Z 1 (§ 1):   
Den Intentionen früherer und gegenwärtiger Novellen folgend wird zutreffend die Öffnung des Zuganges zur Berufsreifeprüfung für die nichtschulische (Berufs-) Ausbildung zum Unteroffizier beim Österreichischen Bundesheer vorgesehen.

 

Dieser Schritt wird vom BM.I durchaus begrüßt, jedoch muss die Öffnung des Zuganges auch für den Bereich des Exekutivdienstes Gültigkeit haben. Dies insbesondere deshalb, da die Ausbildung zur Polizistin bzw. zum Polizisten sowohl qualitativ als auch quantitativ einem Lehrabschluss ebenso gleich zu halten ist wie der Ausbildung zum Unteroffizier des Österreichischen Bundesheeres (siehe nachstehender Vergleich). In gegenständlichem Entwurf wäre daher auch der Zugang zur Berufsreifeprüfung für Absolventen der Grundausbildung für Exekutivbedienstete vor zu sehen. Ziele und Auswirkungen der in Begutachtung befindlichen Novelle werden durch die vorgeschlagene Erweiterung verstärkt.

 

Der Vergleich der Unteroffiziersausbildung beim Bundesheer mit der Grundausbildung für den Exekutivdienst zeigt, dass letztere einen wesentlich höheren zeitlichen Umfang und deutlich mehr Unterrichtseinheiten (1696 zu 2736) enthält. Die  Grundausbildung für den Exekutivdienst  vermittelt den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes durch praxisbezogene Lehre unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden die soziale Kompetenz sowie die berufs-praktischen Fähigkeiten und Kenntnisse. Schwerpunkte liegen in der Vermittlung von Rechtsmaterien, Kriminalistik, sozialkommunikativer Kompetenz und im Bereich des  Handlungs- und Einsatztrainings.  Damit zielt diese  Ausbildung inhaltlich und methodisch nicht nur auf die Vermittlung von Sachwissen, sondern vermehrt  auch auf den Erwerb  von  Methoden- und Handlungswissen ab. Sachverhalts- und themenbezogene wie auch fächerübergreifende Behandlung der Lehrinhalte sollen dies ermöglichen. Der nach Fächern gegliederte Unterricht wird im Ausbildungsverlauf durch ganzheitliche und vernetzte Themen- und Projektarbeiten ergänzt. Die Praktika vertiefen die vermittelten Inhalte und sind zugleich besonderer Bestandteil der Ausbildung.

 

Es wird daher vorgeschlagen § 1 folgende Z 11 anzufügen:

 

„11. erfolgreicher Abschluss der Grundausbildung für den Exekutivdienst gemäß der Verordnung der Bundesministerin für Inneres, BGBl. II Nr. 430/2006, über die Grundausbildungen für den Exekutivdienst.“

 

Gleichzeitig wird dem Präsidium des Nationalrates diese Stellungnahme in elektronischer Form übermittelt.

 

 

Für den Bundesminister:

 

Mag. Sabine Halbauer

 

elektronisch gefertigt