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AMT
DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
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Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 3109 |
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An das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Schwarzenbergplatz 1 1015 Wien
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Beilagen |
Bürgerservice-Telefon 02742-9005-9005
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LAD1-VD-17661/036-2008 |
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Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) |
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(0 27 42) 9005
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Bezug |
BearbeiterIn |
Durchwahl |
Datum |
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BMWA-551.100/0011-IV/1/2008 |
Dr. Klaus Heissenberger |
12095 |
06. Mai 2008 |
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Betrifft |
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Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz geändert wird
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 6. Mai 2008 beschlossen, zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz geändert wird, wie folgt Stellung zu nehmen:
Nach § 7 Z. 8 ELWOG ist ein Elektrizitätsunternehmen eine natürliche oder juristische Person, die in Gewinnabsicht unter anderem die Erzeugung und/oder die Lieferung von elektrischer Energie wahrnimmt. In § 7 Z. 11 und 23 ELWOG fehlt das Wort „Gewinnabsicht“, während es in Z. 37 leg. cit. enthalten ist. Es wird unter Hinweis auf § 7 Z. 8 leg. cit. davon auszugehen sein, dass auch bei Erzeugern und Lieferanten die Gewinnabsicht vorauszusetzen sein wird. Eine Klarstellung sollte aus Anlass der bevorstehenden Novelle erfolgen.
Die gegenständliche Novelle sollte auch zum Anlass genommen werden, die Richtlinie 2005/89/EG vom 18. Jänner 2006 über Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und von Infrastrukturinvestitionen einer Umsetzung durch Aufnahme von grundsatzgesetzlichen Bestimmungen zuzuführen, da bereits ein Vertragsverletzungsverfahren anhängig ist.
Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem dem Präsidium des Nationalrates elektronisch übermittelt.
Ergeht an:
1. An das Präsidium des Nationalrates,
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2. An das Präsidium des Bundesrates
3. An alle vom Lande Niederösterreich entsendeten Mitglieder des Bundesrates
4. An alle Ämter der Landesregierungen (zu Handen des Herrn Landesamtsdirektors)
5. An die Verbindungsstelle der Bundesländer, Schenkenstraße 4, 1014 Wien
6. Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst, Ballhausplatz 2, 1014 Wien
7. Landtagsdirektion
NÖ Landesregierung
Dr. PRÖLL
Landeshauptmann