AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
Gruppe Landesamtsdirektion
Abteilung Landesamtsdirektion/Verfassungsdienst
Postanschrift 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1

 

 

 

 

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 3109

 

 

 

An das

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1015 Wien

 

 

 

 

 

Beilagen

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In Verwaltungsfragen für Sie da. Natürlich auch außerhalb der Amtsstunden: Mo-Fr 07:00-19:00, Sa 07:00-14:00 Uhr

 

 

LAD1-VD-17661/036-2008

 

 

 

Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben)

 

 

 

 

 

(0 27 42) 9005

 

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Bezug

BearbeiterIn

Durchwahl

Datum

 

BMWA-551.100/0011-IV/1/2008

Dr. Klaus Heissenberger

12095

06. Mai 2008

 

 

 

Betrifft

Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz geändert wird

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 6. Mai 2008 beschlossen, zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisations­gesetz geändert wird, wie folgt Stellung zu nehmen:

 

Nach § 7 Z. 8 ELWOG ist ein Elektrizitätsunternehmen eine natürliche oder juristische Person, die in Gewinnabsicht unter anderem die Erzeugung und/oder die Lieferung von elektrischer Energie wahrnimmt. In § 7 Z. 11 und 23 ELWOG fehlt das Wort „Gewinnabsicht“, während es in Z. 37 leg. cit. enthalten ist. Es wird unter Hinweis auf § 7 Z. 8 leg. cit. davon auszugehen sein, dass auch bei Erzeugern und Lieferanten die Ge­winnabsicht vorauszusetzen sein wird. Eine Klarstellung sollte aus Anlass der bevorste­henden Novelle erfolgen.

 

Die gegenständliche Novelle sollte auch zum Anlass genommen werden, die Richtlinie 2005/89/EG vom 18. Jänner 2006 über Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und von Infrastrukturinvestitionen einer Umsetzung durch Auf­nahme von grundsatzgesetzlichen Bestimmungen zuzuführen, da bereits ein Vertrags­verletzungsverfahren anhängig ist.

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem dem Präsidium des National­rates elektronisch übermittelt.

 

Ergeht an:

1.   An das  Präsidium des Nationalrates,

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2.   An das  Präsidium des Bundesrates

3.   An alle vom Lande Niederösterreich entsendeten Mitglieder des Bundesrates

4.   An alle Ämter der Landesregierungen (zu Handen des Herrn Landesamtsdirektors)

5.   An die Verbindungsstelle der Bundesländer, Schenkenstraße 4, 1014 Wien

6.   Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst, Ballhausplatz 2, 1014 Wien

7.   Landtagsdirektion

 

 

NÖ Landesregierung

Dr. PRÖLL

Landeshauptmann