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An das

BM für Soziales und Konsumentenschutz

Stubenring 1

1010 Wien

per email: andrea.otter@bmsk.gv.at

 

Betreff: Entwurf einer Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gem. Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung;

               Begutachtungsverfahren; Stellungnahme der Bundesanstalt Statistik Österreich

Zu dem im Betreff genannten Entwurf einer Vereinbarung gem. 15a B-VG nimmt die Bundesanstalt Statistik Österreich wie folgt Stellung und schlägt folgende Änderungen des Art. 18 und der Statistik-Anlage für Zwecke der Armutsberichterstattung auf Länderebene vor:

Art. 18 Abs 4 neu:

In Anschluss an den Absatz 3 sollte ein neuer Absatz 4 mit folgendem Wortlaut eingefügt werden:

„(4) Die Länder verpflichten sich, der Bundesanstalt "Statistik Österreich" die für eine Statistik über die personelle und haushaltsbezogene Einkommensverteilung erforderlichen statistischen Daten zur Verfügung zu stellen, wie sie in der Anlage und in dem dort vorgesehenen Zeitplan festgelegt sind.

Art. 18 Abs 5 neu ( Abs 4 alt):

In den neuen Absatz 5 (Absatz 4 alt) sollte nach „[…] eine jährliche Gesamtstatistik für Maßnahmen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung“ folgender Teilsatz eingefügt werden: sowie – unter Einbezug weiterer Daten des Bundes – eine jährliche Statistik über die personelle sowie die haushaltsbezogene Einkommensverteilung einschließlich einer in dreijährigen Abständen erhobenen Statistik von Benachteiligungen für Österreich und die Länder (Armutsberichterstattung) eingefügt werden.

Absatz 5 neu sollte daher wie folgt lauten:

(5) Der Bund verpflichtet sich, auf Grundlage der von den Ländern nach Abs. 3, den Trägern der gesetzlichen Kranken- bzw. Pensionsversicherung und dem Arbeitsmarktservice zu übermittelnden Daten eine jährliche Gesamtstatistik für Maßnahmen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung sowie – unter Einbezug weiterer Daten des Bundes – eine jährliche Statistik über die personelle sowie die haushaltsbezogene Einkommensverteilung einschließlich einer in dreijährigen Abständen erhobenen Statistik von Benachteiligungen für Österreich und die Länder (Armutsberichterstattung) zu erstellen.

Anlage „Statistik“

3. Absatz

In den 3. Absatz sollten folgende Textpassagen eingefügt werden:

„Die Statistik Anlage umfasst    

- einen Tabellenraster für die von den Ländern zu erhebenden Merkmale gemäß Artikel 18 Absatz 3 (Tabellen 1 bis 12) sowie

- die Merkmalsliste für die von den Ländern gemäß Artikel 18 Absatz 4 an die Bundesanstalt "Statistik Österreich" zu übermittelnden Einzeldatensätze über die betroffenen Personen (Merkmalsliste 13) und

- ein Glossar mit Begriffsdefinitionen.“

5. Absatz erster Satz

In den 5. Absatz erster Satz sollten folgende Textpassagen eingefügt werden:

„Eine Übermittlung der Daten in den Tabellen 1, 2, 5, 7, 8 und 11 sowie die Übermittlung der Einzeldatensätze gemäß Merkmalsliste 13 erfolgt erstmalig im September 2010.“

Merkmalsliste 13 neu im Anschluss an Tabelle 12

Im Anschluss an die Tabelle 12 sollte mit der Ziffer 13 neu folgender Text eingefügt werden:

13. Merkmalsliste der Einzeldatensätze
I. Bereichsspezifisches Personenkennzeichen (bPK) oder Sozialversicherungsnummer       
II. Haushaltsnummer    
III. Geschlecht 1. männlich    
        2. weiblich    
IV. Haushaltstyp        1. Alleinunterstützte/r
        2. Alleinerziehende/r mit 1 unterstütztem Kind 
        3. Alleinerziehende/r mit 2 oder mehr unterstützten Kindern    
        4. Paar ohne Kinder    
        5. Paar mit 1 Kind     
        6. Paar mit 2 Kindern  
        7. Paar mit 3 oder mehr Kindern
        8. Anderer     
V. Höhe der BMS-Leistung Lebensunterhalt (Artikel 10)  
VI. Höhe der BMS-Leistung Unterkunft (Artikel 11)      
VII. Bezugsdauer der BMS-Leistung Lebensunterhalt in Monaten (Anzahl, V.)      

Begründung:

Bei der Sozialreferentenkonferenz 2006 wurde der Wunsch nach einer Armutsberichterstattung auf Länderebene geäußert.  Das BMSK hat diesbezüglich Gespräche mit der Bundesanstalt Statistik Österreich aufgenommen, die zu folgendem Ergebnis führten: Eine Vergrößerung der Stichprobe der auf nationaler und EU-Ebene zur Armutsberichterstattung herangezogenen EU-SILC-Erhebung (Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen; SILC steht für Statistics on Income and Living Conditions) wäre einerseits sehr teuer, andererseits auch von den Erhebungskapazitäten her so gut wie nicht durchführbar. Die Bundesanstalt Statistik Österreich hat daher einen zielführenderen und vor allem kostengünstigeren Vorschlag erstellt, der die kombinierte Verwendung von Verwaltungsdaten zum Einkommen, von Befragungsdaten des Mikrozensus (Der Mikrozensus ist eine für die Bundesländer repräsentative Hauhaltserhebung) sowie - von den Ländern zu liefernden - Einzeldaten betreffend Sozialhilfe/Bedarfsorientierte Mindestsicherung vorsieht. Weiters soll bei einer Sub-Stichprobe von Haushalten in dreijährigen Abständen ein Modul mit zusätzlichen Fragen erhoben werden, um über die Einkommensarmut hinausgehenden Benachteiligungen analysieren zu können.

Dieser Vorschlag wurde am 24. Mai 2007 im BMSK mit den VertreterInnen der Länder besprochen. Die Landessozialreferentenkonferenz hat bei ihrem Treffen im Juni 2007 der Umsetzung dieses Vorschlags zugestimmt und um die Klärung der datenschutzrechtlichen Fragestellungen vorab ersucht. Die Länder haben sich bereit erklärt, „zur Erarbeitung benötigter Daten auf Länderebene bestmöglich beizutragen, um vergleichbare, qualitätsvolle Datenstrukturen sicherzustellen.“

Am 16.10.2007 hat in der Bundesanstalt Statistik Österreich ein Treffen mit den VertreterInnen der Länder, des BMSK und des BMWA stattgefunden, bei dem die Umsetzung des Vorschlags im Mittelpunkt stand.

Nun bietet sich aus Sicht der Bundesanstalt Statistik Österreich an, die Lieferung der erforderlichen Einzeldaten durch die Bundesländer an die Bundesanstalt Statistik Österreich in der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung festzulegen, desgleichen die Verpflichtung des Bundes zu einer jährlichen Einkommens- und Armutsgefährdungs-Berichterstattung für das Bundesgebiet und die einzelnen Länder, wobei diese alle drei Jahre Benachteiligungsindikatoren einzubeziehen hat.

Die Verknüpfung dieser Länder-Daten mit den Verwaltungsdaten hinsichtlich Einkommen (Erwerbseinkommen, Pensionen und Bundestransferleistungen) und den Daten des Mikrozensus wäre anschließend in einer Verordnung des BM für Soziales und Konsumentenschutz auf Grundlage des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999 idgF zu regeln.

Die Stellungnahme wird dem Präsidium des Nationalrates elektronisch übermittelt.

mit freundlichen Grüßen

Dr. Gabriela Petrovic

Kaufmännische Generaldirektorin

 


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