Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Bundesministerium für Soziales

und Konsumentenschutz

Stubenring 1

1010 Wien

 

per E-Mail

 

Geschäftszahl:

BMUKK-14.363/0007-III/1b/2008

SachbearbeiterIn:

Mag. Eveline Horvatits

Abteilung:

III/1b

E-Mail:

eveline.horvatits@bmukk.gv.at

Telefon/Fax:

+43(1)/53120-2356/53120-812356

Ihr Zeichen:

 

Antwortschreiben bitte unter Anführung der Geschäftszahl.

 

 

 

 

Entwurf einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG

zwischen dem Bund und den Ländern über eine

bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung;

Ressortstellungnahme

 

 

 

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur begrüßt den Entwurf einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über eine bundesweite Bedarfs­orientierte Mindestsicherung und ersucht um Adaptierung des Artikels 2 Abs. 2, zweiter Satz sowie des Artikels 14 Abs. 1 des Entwurfes für Kunstschaffende im Bereich des Einsatzes der eigenen Arbeitskraft. Bei Kunstschaffenden kann nicht von der Bereitschaft zum Einsatz der eigenen Arbeitskraft gesprochen werden, sondern vielmehr von der Bereitschaft zum künst­lerischen Schaffen. Gerade bei Kunstschaffenden ist die Schaffenskraft Schwankungen unter­worfen. Würde man nicht auf die Bereitschaft zum künstlerischen Schaffen abzielen, sondern bloß auf den Einsatz der eigenen Arbeitskraft, könnten Kunstschaffende gezwungen sein, irgendwelche der Kreativität abträgliche Beschäftigungen ausüben zu müssen.

 

In Entsprechung des do. Ersuchens wird eine Kopie dieser Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

 

 

Wien, 14. Mai 2008

Für die Bundesministerin:

Mag. Eveline Horvatits

 

 

Elektronisch gefertigt