Wien, am 15. 5. 2008

 

 

 

An das

Bundesministerium für

Soziales und Konsumentenschutz

 

E-Mail-Adresse andrea.otter@bmsk.gv.at

 

Betrifft: Stellungnahme zum Entwurf einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG

 

Bezug: GZ: BMSK-40101/0013-IV/9/2008

 

Unbeschadet der von der Lebenshilfe Österreich abgegebenen Stellungnahme erstattet die Lebenshilfe Wien bezogen auf die  Besonderheiten im Land Wien nachstehende

 

S t e l l u n g n a h m e :

 

Vorerst ist zu begrüßen, dass die erhöhte Familienbeihilfe und das Pflegegeld von der geplanten Neuregelung unberührt bleiben und unverändert ausbezahlt werden.

 

Für die erwerbsunfähigen behinderten Menschen in Wien spielt die Dauersozialhilfeleistung (DL der MA 40) eine entscheidende Rolle, weil sie eine dauernde finanzielle Existenzsicherung aller erwachsenen behinderten Menschen darstellt. Die DL wird ohne Berücksichtigung allfälliger Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern oder Kindern ausbezahlt (Regressverzicht des Landes gegenüber Angehörigen). Es wäre daher dafür Sorge zu tragen, dass auch bei der bedarfsorientierten Mindestsicherung der in Wien seit Jahrzehnten bestehende Regressverzicht gegenüber Angehörigen aufrecht bleibt (Verschlechterungsverbot).

 

Sollte das Ersatzverbot des Art. 15 Abs. 3 lit. 2 des Entwurfes diesem Problem Rechnung tragen, wird dieser Bestimmung voll zugestimmt.

 

 

DIE LEBENSHILFE WIEN

 

 

 

 

 

e.h. Mag. Bernhard Schmid

Generalsekretär