Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich wende mich an Sie betreffend dem Gesetzesentwurf über eine Lebenspartnerschaft, welcher derzeit (bis 6. Juni) in Begutachtung ist. Im Rahmen dieser Frist ist es sinnvoll und gewünscht, dass Stellung genommen wird zu den Gesetzen, die in Zukunft über unser Land und auch das Miteinander darin, bestimmen werden.

 

Die Zukunft von Österreich und vor allem die der Menschen in Österreich, muss für Sie als Politiker eine bedeutende Rolle spielen. Ich bedanke mich für die Verantwortung, die Sie mit den Aufgaben und Ämtern übernehmen, in denen Sie tätig sind.

Als Bürger möchte ich Ihnen eine Reaktion geben auf das, was viele Menschen bewegt, im Bezug auf den oben angeführten Gesetzesentwurf.

 

Nach Studium des Gesetzesentwurfes, bei dem die Lebenspartnerschaft und die damit verbundenen Rechte und Pflichten nur einen eher geringen Teil der Fülle an Ergänzungen ausmachen, stelle ich nachfolgende Fragen in den Raum:

 

Ist es notwendig, in einem Land, in dem aufgrund seiner sexuellen Orientierung niemand diskriminiert werden darf und Homosexualität gesellschaftlich anerkannt ist (Bsp. Life-Ball) ein Gesetz bzw. Gesetzesänderung für eine Lebenspartnerschaft zu beschließen um vor Benachteiligung und Diskriminierung(?-wo?) zu schützen?

 

Wenn homosexuelle Paare in Treue und Verbundenheit ein Leben lang zusammen sein wollen, so kann ihnen das niemand verbieten, wozu also extra ein Gesetz um es Ihnen zu erlauben?

 

Es geht dabei meiner Meinung nach in erster Linie um wirtschaftliche Sicherstellung, eine Sicherstellung, die sich der Gesetzesentwurf vom Vorbild der Ehe abschaut – die mit einer Lebenspartnerschaft nicht zu vergleichen ist und daher auch nicht gleich gestellt werden darf!

Warum ist eine Lebenspartnerschaft nicht mit einer Ehe gleichzusetzen? Weil die Ehe, zwischen Mann und Frau geschlossen und mit den darin verbundenen Rechten und Pflichten die Keimzelle des Lebens bieten soll – einen geschützten Rahmen, in dem kommende Generationen gezeugt und aufgezogen werden können. Generationen, die unsere Zukunft sind. Dafür wurden Gesetze erlassen, dafür gibt es eine Erbfolge.

 

Eine homosexuelle Partnerschaft, kann aufgrund ihrer Natur niemals eine Fortsetzung haben oder bieten. Es ist eine auf den anderen ausgerichtete Gemeinschaft, der selbstverständlich mit Respekt zu begegnen ist – sofern sie sich den in unserer Gesellschaft gültigen und anerkannten Regeln der Sittlichkeit unterordnet. Den Respekt und Anerkennung lässt sich nicht gerichtlich verordnen, sondern ist eine Reaktion auf entsprechendes Handeln bzw. eine Grundsatzhaltung, im Bewusstsein des Wertes jedes einzelnen Menschen.

 

Gleiches ist gleich zu behandeln – Ungleiches ist ungleich zu behandeln. Wenn das so ist, wieso ist dann im Gesetzesentwurf sittenbildend ganz einfach überall dort, wo bis jetzt Ehepartner stand, in Zukunft auch Lebenspartner zu lesen? Das stellt eine Unterwanderung des Verständnisses von Ehe dar und kann für die Meinungsbildung in Zukunft fatale Folgen haben.

Wenn Rechte, die mit der Ehe einhergehen und bis dato immer auch mit Pflichten in Verbindung gebracht wurden in Zukunft Menschen zugestanden werden die einem ganz wesentlichen Teil einer Lebensgemeinschaft aus natürlicher Ursache nicht nachkommen können – nämlich der Möglichkeit Eltern zu werden.

Die Entscheidung, Leben zu schaffen und großzuziehen gehört gesetzlich unterstützt und gefördert – und nicht durch den Wunsch einer kleinen Minderheit nach zusätzlicher Absicherung, wo keine Absicherung notwendig ist, unterwandert. Denn genau das geschieht durch diesen Gesetzesentwurf.

 

Auch wenn behauptet wird, es sei keine Ehe…

…lesen Sie den Gesetzestext, allein die Voraussetzung der Begründung beim Standesamt (§6 bzw. §19), die gefordert wird, ist eine Kopie vieler heutiger Eheschließungen zwischen Mann und Frau! Das darf nicht sein. Lesen Sie die Adaptierungen, als Ehemann kann ich sagen, alles was da steht, lässt sich auf meine Ehe übertragen, d.h. es wird de facto von der Ehe auf die Lebenspartnerschaft übertragen.

Wo soll dann noch ein Unterschied sein? Wenn in §3 gefordert wird, dass wegen einer Lebenspartnerschaft niemand diskriminiert werden darf – das bedeutet dann, sie darf nicht gering geschätzt werden, geringer als was? – die Ehe zwischen Mann und Frau.

 

Ich appelliere an Sie, diesen Entwurf so nicht zu unterstützen. Alle Eingriffe in die bestehende Rechtsprechung ab Artikel II sind genau zu überlegen.

Ein Gesetz für eine Lebenspartnerschaft zwischen gleichgeschlechtlichen muss auf deren Lebenssituation angepasst werden und kann und darf nicht dem heterosexuellen Vorbild der Ehe nachempfunden werden.

 

Es gilt zu Unterscheiden, zwischen der Bedachtnahme auf ehrliche Bedürfnissen und Not bzw. Unrecht einerseits und andererseits einer unüberlegten, der Tragweite nicht Rechnung tragenden fundamentalen Änderung unseres Gesellschaftsverständnisses.

 

Ich bedanke mich für Ihre Zeit und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

 

Markus Schinner,

Projektleiter aus Wien