HOMED

Dr. Horst Schalk (Obmann)

Zimmermannplatz 1

A-1090 Wien

 

 

Bundesministerium für Justiz

Museumstrasse 7

A-1070 Wien

 

 

 

Wien, 05.05.2008

 

 

 

Betrifft: Begutachtung des Lebenspartnerschaftsgesetztes (Entwurf)

 

 

Sehr geeherte Damen und Herren!

 

Wie von Ihnen eingeladen, gestatten wir uns im Folgenden zu dem oben angeführten Gesetztesentwurf Stellung zu nehmen.

 

Der Verein HOMED (Homosexuelle im Gesundheitswesen) kämpft schon seit Jahren wie auch in den Vereinsstatuten festgehalten (§ 2. Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Prävention und Bekämpfung von Diskriminierung von Menschen im Gesundheitswesen, aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, sowie die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften in sozialen, rechtlichen und standespolitischen Belangen) für die - endlich fällige - rechtliche gesetzliche und staatliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partner-schaften.

 

Bedauerlicherweise führt der von Ihnen vorgelegte Gesetztesentwurf unserer Ansicht nicht zu einer nach zufriedenstellenden Gleichstellung gleich- und verschiedenge-schlechtlicher Partnerschaften. Monatelange Verhandlungen der interminsteriellen Arbeitsgruppe zur Rechtssituation gleichgeschlechtlicher Paare mit den NGO´s wurden unserer Meinung nach nur unzureichend berücksichtigt.

 

Der Endbericht der interminsteriellen Arbeitsgruppe zeigt drei für die NGO´s und die Verhandler der Ministerien gangbare Wege auf:

 

1.    „Spanisches Modell“ (Öffnung der Zivilehe)

2.    „Nordisches Modell“ (Eingetragene Partnerschaft mit Generalverweis auf die Ehe)

3.    „Schweizer Modell“ (Eingetragene „eheähnliche“ Partnerschaft mit einzelnen Generalverweisen auf die Ehe)

 

Keines dieser drei Modelle findet sich in dem Enwurf wieder. Abgesehen von den einzelnen nicht gerechtfertigten Abweichungen zum Eherecht (ungleiche Altersgrenze, unterschiedliches Trennungsrecht), hat dieses Gesetz weder Auswirkungen auf andere Bundes- (Fremdenrecht, Sozialversicherungsrecht), noch auf Landesgesetze. Ein abschreckendes Beispiel dieses Lösungsansatzes stellt für uns das vor 7 Jahren eingeführte „deutsche Modell“ dar.

 

Nahezu alle Abweichungen vom Eherecht sind für uns vollkommen unbegründet (ich verweise auf die Stellungnahme des Rechtskomitees LAMBDA vom 05. Mai dieses Jahres). Diese Abweichungen sind für HOMED nicht nachvollziehbar, wären für uns allerdings akzeptabel, da sie unserer Beurteilung nach im Regelfall kaum Auswirkungen auf die „gelebten“ Partnerschaften hätten. 

 

Zwei Punkte sind/wären allerdings für uns vollkommen inakzeptabel:

 

  1. Die Nichtumsetzung des Partnerschaftsgesetztes in andere Rechsbereiche ausserhalb des Zivilrechtes (Fremdenrecht, Sozialversicherungsrecht)
  2. Das Schliessen der Lebenspartnerschaft ausserhalb des Standesamtes (Gericht, Notar) wie von Politikern der ÖVP gefordert

 

Zusammenfassend möchten wir feststellen, dass wir diesem Gesetz in der derzeitigen Form, vor allem ohne Auswirkung auf die andere Gesetzgebung, wie zum Beispiel auf das Fremden- oder Sozialversicherungsrecht und der Landesgesetzgebung nicht zustimmen können. Für uns stellt dieser Entwurf ein Gesetz mit viel mehr Pflichten und nahezu keinerlei Rechte für gleichgeschlechtliche Paare dar.

 

Mit freundlichen Grüssen

 

 

 

 

 

Dr. Horst Schalk                               Michael Molecz                                Rudolf Kampel Obmann                                          Schriftführer                                      Kassier