Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich möchte zum sogenannten "Lebenspartnerschaftsgesetz" wie folgt Stellung nehmen:
Die Homo-Ehe
ist überflüssig und kann nicht gerechtfertigt werden.
Warum?
Alle
Bürger sind vor dem Gesetz gleich.
Wie
jeder Bürger lebt ist seine Sache und geht den Staat grundsätzlich
nichts an.
Der
Staat fördert und schützt die Ehe deswegen, weil aus ihr Kinder
hervorgehen können, und die will und braucht der Staat und damit wir alle.
Daher
ist es logisch und gerechtfertigt, daß die Ehe geschützt ist und
gewisse Vorteile bringt.
Die Behauptung der Schwulenbewegung, Homosexualität sei angeborene Anlage, ist nicht sachlich gerechtfertigt geschweige denn wissenschaftlich fundiert, sondern in Wirklichkeit ein bereits 100 Jahre altes Grunddogma, also ein Glaubenssatz bzw. ein politisches Konzept.
So betrachten
auch alle Klassiker der Psychologie (Freud, Stekel, Adler, Jung)
Homosexualität als eine Entwicklungsstörung auf dem Gebiet der
geschlechtlichen Identität, die nicht angeboren, sondern unter
bestimmten Bedingungen und Einflüssen erworben und deshalb auch
veränderbar ist.
So hat der Wiener Psychiater E. Ringel Homosexualität als neurotisches
Symptom bezeichnet, resultierend aus einer krankhaften
Kindheitsentwicklung, welche zu einer abnormen Persönlichkeitsstruktur im
gefühlsmäßigen Bereich führt.
Homosexualität ist für Ringel ein Musterbeispiel für eine
sexuelle Symptomatik, hinter der sich in Wirklichkeit eine
Persönlichkeitsstörung verbirgt.
Freundliche Grüße
Alois Wolfmayr, 4593 Grünburg, Leonsteiner Str. 61
alois@wolfmayr.org
www.wolfmayr.org