Sehr geehrte Damen und Herren!

 

 

Ich möchte zum sogenannten "Lebenspartnerschaftsgesetz" wie folgt Stellung nehmen:

 

Die Homo-Ehe ist überflüssig und kann nicht gerechtfertigt werden.
Warum?

ArrowAlle Bürger sind vor dem Gesetz gleich.
ArrowWie jeder Bürger lebt ist seine Sache und geht den Staat grundsätzlich nichts an.
ArrowDer Staat fördert und schützt die Ehe deswegen, weil aus ihr Kinder hervorgehen können, und die will und braucht der Staat und damit wir alle.
ArrowDaher ist es logisch und gerechtfertigt, daß die Ehe geschützt ist und gewisse Vorteile bringt.

 

Die Behauptung der Schwulenbewegung, Homosexualität sei angeborene Anlage, ist nicht sachlich gerechtfertigt geschweige denn wissenschaftlich fundiert, sondern in Wirklichkeit ein bereits 100 Jahre altes Grunddogma, also ein Glaubenssatz bzw. ein politisches Konzept.

 

So betrachten auch alle Klassiker der Psychologie (Freud, Stekel, Adler, Jung) Homosexualität als eine Entwicklungsstörung auf dem Gebiet der geschlechtlichen Identität, die nicht angeboren, sondern unter bestimmten Bedingungen und Einflüssen erworben und deshalb auch veränderbar ist.

So hat der Wiener Psychiater E. Ringel Homosexualität als neurotisches Symptom bezeichnet, resultierend aus einer krankhaften Kindheitsentwicklung, welche zu einer abnormen Persönlichkeitsstruktur im gefühlsmäßigen Bereich führt.
Homosexualität ist für Ringel ein Musterbeispiel für eine sexuelle Symptomatik, hinter der sich in Wirklichkeit eine Persönlichkeitsstörung verbirgt.

 

 

 

 

Freundliche Grüße

Alois Wolfmayr, 4593 Grünburg, Leonsteiner Str. 61
alois@wolfmayr.org
www.wolfmayr.org