GEMEINSCHAFT „UMKEHR ZUM HERRN“

Verein zur Erneuerung des christlichen Lebens

 

 

An das

Präsidium des Nationalrats
Begutachtungsverfahren

1017 Wien

mailto:begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

 

 

Betrifft: Stellungnahme zum Entwurf eines Lebenspartnerschaftsgesetzes (189/ME)

 

Wien, den 14. Juni 2008

 

 

Zum vorliegenden Entwurf eines Lebenspartnerschaftsgesetzes ergeht folgende Stellungnahme der ökumenischen christlichen Gemeinschaft „Umkehr zum Herrn“ (www.uzh.at).

 

In den erläuternden Bemerkungen zum Ministerialentwurf wird folgende Zielsetzung formuliert:

 

Ziel:

Schaffung des Rechtsinstituts „Lebenspartnerschaft“, das nach Eingehung vor einem staatlichen Organ einen rechtlichen Rahmen für das Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Paare bietet, ähnlich wie er für Frau und Mann durch die Ehe gegeben ist.

 

In der bereits seit Jahren geführten Diskussion wird immer wieder darauf hingewiesen, dass ein Ende der Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren gegenüber der Ehe erforderlich und gesellschaftlich wünschenswert sei.

 

Wir sind der festen Überzeugung, dass eine Diskriminierung nicht vorliegt, ja gar nicht vorliegen kann, denn die Ehe ist etwas wesensartig völlig anderes als eine gleich-geschlechtliche Partnerschaft, oder, wie es Kardinal Schönborn bei seiner Fronleichnahmspredigt 2008 unter Bezugnahme auf den Gesetzentwurf ausgedrückt hat: "Nennt das Runde rund und das Eckige eckig. Oder der Staat geht zugrunde".

 

Noch vor wenigen Jahren war diese Auffassung unbestritten. Lediglich durch das geschickte Lobbying bestimmter Interessensgruppen wurde der Eindruck erweckt, dass gleich-geschlechtliche Partnerschaften aus Sicht der Gesellschaft genauso schützens- und förderungswürdig seien wie die Ehe und die Familie. Da zwischen diesen Lebensformen jedoch fundamentale Unterschiede bestehen, die einfach erkennbar sind, ist der besondere Schutz, den die Ehe genießt ein zutiefst legitimes und wahrzunehmendes Interesse der Gesellschaft, gerade auch im Hinblick darauf, dass sie der primäre Ort ist, an dem Kinder heranwachsen und Orientierung finden.

 

Der vorliegenden Entwurf kann de facto als „Homo-Ehe“ bezeichnet werden. Die Tatsache des Umfanges dieses Gesetzes allein lässt schon den Schluss zu, dass eine Gleichstellung mit der Ehe angestrebt ist. Da diese offensichtlich aus politischen Rücksichtnahmen nicht unmittelbar umsetzbar ist, soll in einem großen ersten Schritt eine völlige Gleichstellung mit Ausnahme der Adoption erfolgen. Dies im Wissen, dass auf Grund der Judikatur der europäischen Höchstgerichte dem Rechtsinstitut einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft auch die Adoptionsmöglichkeit nicht verwehrt werden kann.

 

 

Unsere grundlegenden Bedenken gegen diesen Entwurf begründen sich kurz gefasst wie folgt:

 

§  Durch ein gesetzliches Institut einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft setzt der Staat nicht nur Rahmenbedingungen für diese Partnerschaften, er gibt auch eine moralische Wertung ab. Das, was der Staat in Gesetzen regelt, gilt als Norm für jeden Bürger und besonders für jeden, der sich im Dienste des Staates befindet. Der Freiraum aber, der durch Gesetze geschaffen wird, tendiert selbstläufig dazu, sich zu füllen!

 

§  Im Unterschied zur bisher praktizierten Toleranz derartiger Partnerschaften wird nun eine Wertung abgegeben. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden nun als vom Staat gewünscht, als gut und sinnvoll, als anstrebenswert und unterstützenswürdig definiert und jeder ist dazu angehalten, in seinem Bereich diese Entscheidung des Staates zu respektieren und mitzutragen. Konsequenterweise drückt sich diese Wertung auch durch die Zuteilung von staatlichen Fördermitteln aus, etwa einer Witwer/Witwenpension für den hinterbliebenen homosexuellen Partner.

 

§  Für das Familienbild in Österreich bedeutet das jedoch, dass in Hinkunft nicht mehr die (heterosexuelle) Ehe und die Familie das Primärmodell darstellt. Wir haben es mit zwei nunmehr von Gesetzes wegen gleich gültigen Modellen zu tun.

 

§  Diese Neuorientierung hat fundamental negative Auswirkungen, denn es wird damit auch die gängige Praxis, also das Wesen solcher gleichgeschlechtlicher Partnerschaften anerkannt und für gut geheißen. So genießen mittelbar auch diese gelebten Formen homosexueller Kultur, der sogenannten gay culture, quasi staatliche Anerkennung.

 

§  Alle derartigen - durch die staatliche Anerkennung – stillschweigend gutgeheißenen Beziehungsmuster haben naturgemäß Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft und natürlich auch auf die Zugänge zu heterosexuellen Ehen.

 

§  Im Hinblick auf die Scheidungszahlen in Österreich ist eine der zentralen Herausforderungen die, nach Wegen zu suchen, die Menschen in Österreich überhaupt erst wieder familienfähig machen. In welche Richtung muss Erziehung gehen, was muss die Gesellschaft – insbesondere die Schule - dazu leisten, dass Menschen dauerhafte Beziehungen wieder erfolgreich und erfüllend leben können? Das sind in Wahrheit die drängenden Fragen dieser Tage insbesondere mit Blick auf die Kinder!

 

§  Die vorliegende Gesetzesinitiative leitet jedoch den Aufbruch in eine ganz andere Richtung ein. In Folge werden sich auch die Erziehungsstandards an die neue Rechtslage anpassen, ebenso die Lehrpläne in den Schulen. In der Frage nach den Lebenskonzepten der Menschen in Österreich wird die (heterosexuelle) Ehe nicht mehr als das primäre Modell dargestellt werden können, sondern nur noch als eine mögliche Alternative unter anderen. Die Aufforderung an die heranwachsenden Jugendlichen wird sein, die verschiedenen Konzepte auszuprobieren, um dann ihren eigenen Weg erkennen zu können, gegebenenfalls durch das Ausprobieren unterschiedlicher sexueller Praktiken. Wenn man dazu weiß, dass ein Gutteil der sexuellen Orientierung erst in präpubertären Jahren erfolgt, dann ist davon auszugehen, dass der Anteil der homosexuell orientierten Jugendlichen dadurch deutlich zunehmen wird.

 

§  Somit stellt sich die Frage sehr eindringlich, ob diejenigen aus allen politischen Parteien, die für gleichgeschlechtliche Partnerschaften eintreten, diesen Weg auch zu Ende gedacht haben. Ist ihnen wirklich bewusst, wie sehr sich Österreich dadurch verändern wird und wie vielen jungen Menschen durch die fehlende Orientierung an einem Familienmodell, die durch diese de facto Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit der an sich unvergleichlichen heterosexuellen Ehe entsteht, großer Schaden zugefügt wird?

 

Keinesfalls aber lässt es uns als Christen unberührt, denn es geht um die Zukunft der Menschen in diesem Land, insbesondere um diese nächste Generation von Kindern und Jugendlichen aus heterosexuellen Ehen und Beziehungen. Diesen jungen Menschen werden nun Lebensentwürfe vorgestellt, die ihre Elterngeneration zwar bei anderen Menschen zu tolerieren bereit ist, die sie aber nicht als eine für alle empfehlenswerte, gleichwertige Alternative akzeptieren würden.

 

Welche Lobbys, welche Interessensgruppen werden diese Verwirrung am besten für ihre Zwecke nützen können? Sind die Gewinner dieser Entwicklung die Familien? Wohl kaum, werden sie ja heute schon oft genug stillschweigend übergangen!

 

Völlig unbestritten soll dageen sein, dass Männern und Frauen mit homosexuellen Neigungen mit Achtung und Takt zu begegnen ist. Auch ihr ihr Lebensentwurf ist zu tolerieren, sofern er nicht andere Menschen unfrei macht. Aber woher könnte eine Verpflichtung an den Gesetzgeber rühren, dass dieser Lebensstil staatlich anerkannt, finanziell gefördert und offiziell für gut geheißen werden muss? In einer komplexen pluralistischen Gesellschaft ist es ein Grundgebot, dass man mit der geforderten und einforderbaren Toleranz anderen Menschen gegenüber nicht auch seine eigene Position und Meinung aufgeben muss oder darf.

 

Die (heterosexuelle) Ehe ist ein hohes Gut und dieses Geschenk an die Menschheit durch die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften abzuwerten ist ein schwerer Verstoß gegen die Zukunft der nächsten Generationen zu deren Entstehung diejenigen, die in diesen Partnerschaften leben wollen, wenig beitragen.

 

 

e.h. Das Leitungsteam der ökumenischen Gemeinschaft „Umkehr zum Herrn“, Wien


Mag. Johannes Fichtenbauer
Ing. Johannes Hoffmann
Dr. Walter Kirchmayer

Elisabeth Leitner

Mag. Johannes Leitner
Mag. Wolfgang Matern

Dipl-Ing. Hans Sachsenhofer
Mag. Michael Scharf


 

Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Gemeinschaft „Um Gottes Willen“ (UGW)
Christl. Gemeinschaft zur Förderung und Unterstützung des Lebens nach christlichen Maßstäben und unter Gottes Willen

ZVR-Nummer  803817430  (Zuständigkeitsbereich BH Mödling)

Salurnergasse 11/6
2340 Mödling

Mödling, den 14. Juni 2008

 

An das

Präsidium des Nationalrats
Begutachtungsverfahren

1017 Wien

Betreff: Begutachtungsverfahren des Ministerialentwurf für ein LPartG (189/ME)

 

 

Das Leitungsteam der Gemeinschaft UGW, Mödling schließt sich im Namen seiner Mitglieder der vorstehenden  Stellungnahme der „Umkehr zum Herrn“ vollinhaltlich an.

 

e.h. Das Leitungsteam der ökumenischen Gemeinschaft „Um Gottes Willen“, Mödling


Mag. Kathrin Rychli
Martina Spitzbart
Dipl.-Ing. Andreas Bauer
Dipl-Ing. Alexander Winkler

 

E-Mail: ugw@gmx.at
 Web:  www.ugw.at