Stellungnahme
zum
Entwurf eines Lebenspartnerschaftsgesetzes
BMJ – B 4.000/0013 – I 1/2008
Da das Lebenspartnerschaftsgesetz ohnedies bereits weitgehend politisch akkordiert zu sein scheint (oder auch nicht?), wird meine Stellungnahme eher kurz ausfallen:
Es wird aber ohnehin anders kommen: Die Betroffenen sind – so meine Einschätzung – an einer so weitgehenden Gleichstellung gar nicht interessiert.
Daher wird man von bestimmten Pflichten Abstand nehmen. Das hat dann tatsächlich etwas anderes als die Ehe zur Folge. Und in weiterer Folge werden dann verschiedengeschlechtliche Paare auch dieses „Ehe-light-Modell“ beim VfGH einklagen, sodass das derzeitige Institut der Ehe de facto beseitigt ist; vgl nochmals meinen oben zitierten Artikel. Manche wollen offensichtlich das auch gerade erreichen.
Die Alternative: Soweit sachlich begründet sollten in den verschiedenen (meist öffentlich-rechtlichen) Regelungen die gleichgeschlechtlichen Partner ausdrücklich erfasst werden (zB Auskunftsrechte ua). Eine Eintragung in ein Register könnte Rechtssicherheit schaffen. Einer „Hochzeitsfeier“ steht mE insofern überhaupt nichts entgegen.
Ferdinand Kerschner