Bund Evangelikaler Gemeinden in Österreich

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Bundesministerium für Justiz

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1070 Wien

Übermittlung per Mail an

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16.06.2008

 

 

Betrifft: Entwurf für ein Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Wir erlauben uns wie folgt zu dem o.a. Gesetzentwurf Stellung zu nehmen:

 

 

 

1. Grundsätzliches

 

Als RELIGIÖSE BEKENNTNISGEMEINSCHAFT MIT RECHTSPERSÖNLICHKEIT können wir den oben angeführten Gesetzesentwurf nicht gutheißen.

 

Als christliche Bekenntnisgemeinschaft bekennen wir uns zur Autorität der Heiligen Schrift in all ihren Aussagen. Davon ausgehend beurteilen wird das LPartG folgendermaßen:

 

 

 

 

 

 

 

Was ist mit all den anderen Kostenstellen bei konsequenter Umsetzung des Gesetzentwurfes? Wie viel kostet allein schon die Änderung aller Gesetze?  Wenn unserem bisherigen Wertesystem  nun neue Koordinaten aufgezwungen werden, müsste  demzufolge bis in das letzte Schulbuch alles umgeschrieben werden!

 

2. Zu § 3 des Entwurfes

 

Diese Anti-Diskriminierungsklausel würde einen massiven Eingriff in die inneren Angelegenheiten von Kirchen und religiösen Bekenntnisgemeinschaften bedeuten. Dieser Eingriff wird durch die Verfassung geschützt. Eine Ausnahmeregelung ist in dem Entwurf  jedoch nicht zu erkennen.

Schlussbemerkung:

 

Als Christen wollen wir uns gegen jegliche Form von tatsächlicher Diskriminierung einsetzen; dies gilt auch unseren homosexuellen Zeitgenossen gegenüber. Auch sie haben selbstverständlich ein Recht auf fairen Umgang!

 

Der nun vorliegende Gesetzesentwurf hat allerdings beim genaueren Hinsehen durchaus das Potential, in das gegenteilige Extrem zu rutschen und einen Großteil der österreichischen Bevölkerung zu belasten und zu diskriminieren!

 

Dies bitten wir zu bedenken!

 

Die Bundesleitung des Bundes Evangelikaler Gemeinden in Österreich