An das

Bundesministerium

für Inneres

Herrengasse 7

1014 Wien

 

Per Mail: bmi-III-1@bmi.gv.at

 

Wien, am 20. Mai 2008

Zl. B,K-134/200508/Dr,AR

 

GZ: BMI-LR1370/0003-III/1/2008

 

 

Betreff: BG, mit dem das Passgesetz 1992, das Gebührengesetz 1957 und das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich mitzuteilen, dass zu obig angeführtem Gesetzesentwurf folgende Stellungnahme abgegeben wird:

 

Allgemeines:

Mit vorliegendem Entwurf soll die Verordnung des Rates vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten umgesetzt werden, wonach in Reisedokumenten, die ab dem 28. Juni 2009 ausgestellt werden, auch die Abdrücke zweier Finger in elektronischer Form gespeichert werden müssen.

 

Einbringung des Passantrages in der Wohngemeinde:

Gemäß § 16 Abs. 3 des Entwurfes hat der Bürgermeister den Antrag samt Papillarlinienabdrücke an die Behörde weiterzuleiten. Er ist in solchen Fällen darüber hinaus dazu ermächtigt, sich die Identität des Passwerbers nachweisen zu lassen, Papillarlinienabdrücke abzunehmen, bisher in Besitz des Passwerbers befindliche Reisepässe ggf. zu entwerten sowie die Erledigung durch Ausfolgung zuzustellen. Wenn also eine Bezirksverwaltungsbehörde mittels Verordnung festlegt, dass Anträge auf Ausstellung, Erweiterung des Geltungsbereichs und Änderung eines gewöhnlichen Reisepasses auch beim Bürgermeister eingebracht werden können, wäre die Abnahme und Erfassung der Fingerabdrücke in diesem Fall auch vom Bürgermeister vorzunehmen. Wie dies tatsächlich ablaufen sollte und welcher Aufwand damit verbunden ist, geht aus dem Gesetzesentwurf samt Erläuterungen nicht hervor. Im Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ wird lediglich ausgeführt, dass für die Erfassung der Fingerabdrücke Kosten von ungefähr € 300.000,- entstehen, welche nach dem Länderschlüssel zwischen Bund, Länder und Magistraten aufgeteilt werden. Wenn auch künftig ermächtigte Gemeinden so wie schon bisher Anträge entgegennehmen und an die Passbehörde weiterleiten dürfen, ist dafür eine technische Unterstützung zur Abnahme der Fingerabdrücke erforderlich.

Wie diese technische Unterstützung aussieht, wird von den Erläuterungen verschwiegen. Es wird im Vorblatt lediglich erklärt, wie mit den bereits abgenommenen Daten und Fingerprints weiter vorgegangen wird, in dem erklärt wird, dass „ die definierten Personendaten und die Fingerabdrücke dazu mit Hilfe einer eigenen EDV-Anwendung erfasst und an die Passbehörde weitergeleitet werden“. Nur für die Erfassung und Weiterleitung sollen laut Vorblatt ungefähr € 80.000,- an Kosten anfallen.

Dies umfasst aber noch nicht die entsprechende technische Grundausstattung in Form der Fingerprintlesegeräte. Die Anschaffungskosten der Fingerprintscanner betragen ca. € 1.000,-- pro Stück. Unerwähnt bleibt auch, dass die Kosten der Änderung im Identitätsdokumentenregister für die Erfassung der Fingerabdrücke auf die Gemeinden zurückfallen.

Es steht daher fest, dass ein erheblicher Mehraufwand für die Gemeinden – sowohl in zeitlicher und in personeller Hinsicht, als auch im technischen Bereich – entstehen wird. Der Österreichische Gemeindebund hat bereits in einem eigenen Schreiben an Bundesminister Platter appelliert, dass eine Aufwandsentschädigung, die die gesamten den Gemeinden entstehenden Zusatzkosten deckt, durch den Bund sichergestellt werden muss.

 

Solange dies nicht erfolgt, wird der Entwurf seitens des Österreichischen Gemeindebundes mit Nachdruck abgelehnt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Für den Österreichischen Gemeindebund:

 

Der Generalsekretär:

Der Präsident:

 

 

Hink e.h.

Mödlhammer e.h.

 

vortr. HR Dr. Robert Hink

Bgm. Helmut Mödlhammer