Bundesministerium für Inneres

 

E-Mail: bmi-III-1@bmi.gv.at

 

 

ZAHL

DATUM

CHIEMSEEHOF

2001-BG-779/16-2008

26.5.2008

* POSTFACH 527, 5010 SALZBURG

 

 

landeslegistik@salzburg.gv.at

 

FAX (0662) 8042 -

2164

TEL  (0662) 8042 -

2290

 

 

Herr Mag. Feichtenschlager

 

BETREFF

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Passgesetz 1992, das Gebührengesetz 1957 und das Konsulargebührengesetz 1992 geändert werden; Stellungnahme

Bezug: Zl BMI-LR 1370/0003-III/1/2008

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Zu dem im Gegenstand bezeichneten Gesetzentwurf gibt das Amt der Salzburger Landesregierung folgende Stellungnahme bekannt:

 

1. Durch das geplante Vorhaben werden „die innerstaatlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen, um den verpflichtenden Vorgaben der Verordnung (EG) Nr 2252/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten entsprechen zu können.“ Neben dem Gesichtsbild als biometrischen Merkmal sollen auch die Papillarlinienabdrücke von zwei Fingern auf dem Datenträger gespeichert werden, um die Sicherheit der Reisedokumente weiter zu erhöhen und um eine verlässliche Zuordnung zwischen dem Inhaber und dem Reisedokument herzustellen.

 

2. Der Darstellung der finanziellen Auswirkungen folgend werden die Kosten zur Anpassung des Systems zur Generierung von digitalen Schlüsseln auf dem Reisepasschip sowie zum Aufbau eines Systems zur Erzeugung und Bereitstellung von Leseberechtigungszertifikaten ausschließlich vom Bund getragen. Die Kosten der für die Erfassung der Fingerabdrücke notwendigen Änderungen im Idenditätsdokumentenregister in der geschätzten Höhe von 300.000 Euro werden anteilsmäßig vom Bund, den Ländern und den Gemeinden getragen. „Das Passbuch“ – so die Erläuterungen weiter – „wird künftig um zwei Euro je Stück mehr kosten. Dies führt zu entsprechenden Mindereinnahmen für die das Reisedokument ausstellende Behörde“.

2.1. Die Landesfinanzreferentenkonferenz hat sich anlässlich ihrer Tagung in Innsbruck am 24. April 2008 mit der Frage der Aufnahme von Fingerabdrücken in Reisepässen auseinandergesetzt und dazu folgenden Beschluss gefasst:

„1. Die Landesfinanzreferentenkonferenz stellt fest, dass sich die Möglichkeit zur Einbringung von Anträgen auf Ausstellung von Reisepässen sehr gut bewährt hat und hält es im Interesse der Bürgerfreundlichkeit weiterhin für dringend geboten, diese Ermächtigung für  Gemeinden bzw Gemeindeverbände aufrechtzuerhalten.

2.    Die Landesfinanzreferentenkonferenz weist darauf hin, dass die Länder die Abgabenreduktion  bei der Ausstellung von Kinderpässen sowie die Abgabenbefreiung der Ausstellung von Dokumenten anlässlich der Geburt eines Kindes mittragen und damit bereits auf entsprechende Einnahmen verzichten.

3.    Die Landesfinanzreferentenkonferenz fordert daher, dass die durch die Aufnahme der Fingerabdrücke in Reisepässe entstehenden Mehrbelastungen für die Behörden in den Ländern vom Bund durch Erhöhung des den Ländern zustehenden Pauschalbetrages um € 3,-- zum Teil abgegolten werden.“

2.2. Dieser Beschluss wurde bereits den zuständigen Bundesstellen übermittelt (Schreiben der Verbindungsstelle vom 28. April 2008 (VST-1765/85) an den Bundesminister für Finanzen, den Bundesminister für Inneres sowie an Staatssekretär Dr. Matznetter). Da eine Reaktion von Bundesseite bislang ausgeblieben ist, wird der Beschluss der Landesfinanzreferentenkonferenz vom 24. April 2008 erneut in Erinnerung gerufen und die Forderung wiederholt, die den Ländern entstehenden finanziellen Mehrbelastungen durch eine Erhöhung des im § 14, TP 9 Abs 5 des Gebührengesetzes 1957 festgesetzten Pauschalbetrages um 3 Euro (auf 56,03 Euro) zumindest zum Teil abzugelten.

 

 

Gleichschriften dieser Stellungnahme ergehen ue an die Verbindungsstelle der Bundesländer, an die übrigen Ämter der Landesregierungen, an das Präsidium des Nationalrates und an das Präsidium des Bundesrates.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Für die Landesregierung:

 

 

Dr. Heinrich Christian Marckhgott

Landesamtsdirektor

 

 

Ergeht nachrichtlich an:

1. – 8. E-Mail an: Alle Ämter der Landesregierungen

9.       E-Mail an: Verbindungsstelle der Bundesländer vst@vst.gv.at

10.     E-Mail an: Präsidium des Nationalrates begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at

11.     E-Mail an: Präsidium des Bundesrates peter.michels@parlament.gv.at

12.     E-Mail an: Bundeskanzleramt vpost@bka.gv.at

13.     E-Mail an: Institut für Föderalismus institut@foederalismus.at

14.     E-Mail an: Landesamtsdirektion zu do Zl 20002-BG/27/2-2008

16.     E-Mail an: Abteilung 8 zu do Zl 20801-47.608/71-2008

17.     E-Mail an: Bezirkshauptmannschaft Salzburg Umgebung

 

zur gefl Kenntnis.