Amt der Tiroler Landesregierung

 

 

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Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Passgesetz 1992, das Gebührengesetz 1957 und das Kon­sulargebührengesetz 1992 geändert werden; Stellungnahme

Geschäftszahl

Innsbruck,

Präs.II-301/113
21.05.2008

 

 

Zu Zl. BMI-LR1370/0003-III/1/2008 vom 25. April 2008

Aus der Sicht der vom Land Tirol zu vertretenden Interessen besteht gegen den oben angeführten Ge­setzentwurf grundsätzlich kein Einwand.

Es wird aber auf den folgenden Beschluss hingewiesen, den die Landesfinanzreferentenkonferenz in ihrer Sitzung vom 24. April 2008 gefasst hat:

 

„1.  Die Landesfinanzreferentenkonferenz stellt fest, dass sich die Möglichkeit zur Einbringung von An­trägen auf Ausstellung von Reisepässen bei Gemeinden gut bewährt hat und hält es im Interesse der Bürgerfreundlichkeit weiterhin für dringend geboten, diese Ermächtigung für Gemeinden aufrecht zu erhalten.

2.   Die Landesfinanzreferentenkonferenz weist darauf hin, dass die Länder die Abgabenreduktion bei der Ausstellung von Kinderpässen sowie die Abgabenbefreiung der Ausstellung von Dokumenten an­lässlich der Geburt eines Kindes mittragen und damit bereits auf entsprechende Einnahmen ver­zichten.

3.   Die Landesfinanzreferentenkonferenz fordert daher, dass die durch die Aufnahme der Fingerabdrücke in Reisepässe entstehenden Mehrbelastungen für die Behörden in den Ländern vom Bund durch Er­höhung des den Ländern zustehenden Pauschalbetrages um € 3,-- zum Teil abgegolten werden.“

Neben den Kosten für die Anschaffung von Finger-Print-Scannern ergeben sich weitere Kosten durch not­wendige Änderungen im Identitätsdokumentenregister für die Erfassung der Fingerabdrücke, durch die Anpassung der EDV-Anwendungen sowie durch die Erhöhung der Kosten des Passbuches um € 2,-- je Stück.

Um die den Ländern entstehenden Mehrbelastungen zumindest teilweise abzugelten, wird daher im Sinn des Beschlusses der Landesfinanzreferentenkonferenz eine entsprechende Anpassung im § 14 Tarifpost 9 Absatz 5 des Gebührengesetzes 1957 gefordert.

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem auch dem Präsidium des Nationalrates zuge­leitet.

 

Für die Landesregierung:

 

 

Dr. Liener

Landesamtsdirektor