An das
Bundeskanzleramt
Ballhausplatz 2
1014 Wien
Per Mail: v@bka.gv.at
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at
Wien, am 5. Juni 2008
Zl. K-942/050608/DR,AR
GZ: 632 340/1-V/2a/06
Betreff: Abgabenänderungsgesetz 2008
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich mitzuteilen, dass zu obig angeführtem Gesetzesentwurf folgende Stellungnahme abgegeben wird:
Zu Art. 1 – Änderung Grundsteuergesetz 1955
Die Ausweitung des Befreiungstatbestandes nach § 2 Z. 10 Grundsteuergesetz auf internationale Organisationen, wird, wie dies den Erläuterungen zur Regierungsvorlage entnehmen ist, nur wenige Sitzgemeinden mit einem vom Gesamtaufkommen her unbedeutenden Ausmaß treffen. Um die finanziellen Auswirkungen auf diese Sitzgemeinden dennoch evaluieren zu können, fordert der Österreichische Gemeindebund für jeden anfallenden Befreiungsfall eine Informationsverpflichtung des zuständigen örtlichen Finanzamtes an die betreffende Sitzgemeinde, aus der der Beginn der Steuerbefreiung sowie auch deren Beendigung (z.B. durch Auflösung eines Mietvertrages) zu ersehen ist. Mag der Einnahmenentfall an Grundsteuer im Verhältnis zum Gesamtaufkommen zwar unbedeutend sein, wird er sich im Verhältnis zum Steueraufkommen bei den Sitzgemeinden doch etwas anders darstellen.
Zu Art. 2 – 7
Mit diesen Artikeln werden Gemeindeinteressen nicht unmittelbar betroffen, sodass dazu keine Stellungnahme abgegeben wird.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Österreichischen Gemeindebund:
Der Generalsekretär: |
Der Präsident: |
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Hink e.h. |
Mödlhammer e.h.
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vortr. HR Dr. Robert Hink |
Bgm. Helmut Mödlhammer |
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