Gz BKA-F147.310/0018-II/3/2008

bearbeiterin Frau Mag. Sandra ULRICH

Pers. E-mail Sandra.ULRICH@bka.gv.at

Telefon (+43 1) 53115/7535

Ihr Zeichen

 

 

Bundesministerium für Inneres  

Herrengasse 7

1010 Wien

bmi-III-1@bmi.gv.at

 

 

 

 

 

 

Betreff: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Sicherheitspolizeigesetz geändert und ein Bundesgesetz über ein Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention erlassen wird - Begutachtung; Stellungnahme der Sektion II

 

 

Im vorliegenden Entwurf wurde die sprachliche Gleichbehandlung nicht angewandt und es sind vor allem folgende Formulierungen zu beanstanden:

-       der Direktor

-       der Präsident

-       der Bundesbedienstete

-       der Stellvertreter

-       der Vorsitzende

-       der Vertragsbedienstete

-       der Beamte

 

Die Generalklausel des § 14 Bundesgesetz über ein Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention widerspricht dem geschlechtergerechten Sprachgebrauch.

 

Im Sinne der Legistischen Richtlinien – Punkt 10 – Sprachliche Gleichbehandlung von Frau und Mann- hsg. vom Bundeskanzleramt, im Sinne des Regierungsprogramms für die XXII. Gesetzgebungsperiode und des Ministervortrages vom 2. Mai 2001 zum Thema „Geschlechtergerechter Sprachgebrauch“ sind personenbezogene Ausdrücke so zu wählen, dass Frauen und Männer gleichermaßen bezeichnet sind.

 

Das Deutsche kennt im Wesentlichen drei Möglichkeiten, geschlechtergerecht zu formulieren:

·        Paarformen (z.B.: der/die Direktor/in; die Direktoren und die Direktorinnen)

·        Geschlechtsneutrale oder geschlechtsabstrakte Ausdrücke

·        Umformulierungen

 

Die Sprache als wichtiges Ausdrucksmittel soll vermeiden, dass die Vermutung nahe gelegt werden kann, dass es in diesem Bereich keine Frauen gibt oder geben soll oder sie zumindest nicht sichtbar gemacht werden sollen.

 

Es darf ersucht werden, eine durchgehende geschlechtergerechte Sprache einzusetzen und zwar nicht nur im Gesetzestext, sondern auch in den Erläuterungen.

 

Diese Stellungnahme wird auch an das Präsidium des Nationalrates übermittelt.

 

 

Für die Bundesministerin:

 

 

 

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