An das

Bundesministerium

für Inneres

Herrengasse 7

1014 Wien

 

Per Mail: bmi-III-1@bmi.gv.at

 

 

Wien, am 21. Mai 2008

Zl. B-120/210508/DR,AR

 

 

 

 

GZ: BMI-LR/1300/0008-III/1/2008

 

Betreff: BG, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich mitzuteilen, dass zu obig angeführtem Gesetzesentwurf kein Einwand erhoben wird. Gleichzeitig wird aber eine Ergänzung des § 13 Abs. 2 des Sicherheitspolizeigesetzes angeregt.

 

Zwischen dem Bundesministerium für Inneres und einzelnen Gemeinden, die eine Gemeindesicherheitswache führen, sind derzeit Verhandlungen im Gange, das bei den Bundesdienststellen verwendete Aktenverwaltungsprogramm PAD auch den Gemeindesicherheitswachen zur Verfügung zu stellen. Dieses Ansinnen wird vor allem auch von der Justizverwaltung unterstützt, ermöglicht es doch insbesondere den elektronischen Datenverkehr mit der Staatsanwaltschaft und den Gerichten, Online-Anzeigenerstattung und enthält diverse andere nützliche Anwendungen.

 

Die Übernahme des Aktenverwaltungsprogramms durch die Gemeindesicherheitswachen hängt auch mit der Klärung der Frage datenschutzrechtlicher Bestimmungen zusammen. Um datenschutzrechtliche Probleme zu vermeiden, wurde vorgeschlagen, den § 13 Abs.2 des Sicherheitspolizeigesetzes in der Weise zu ändern, dass sich auch die Gemeindesicherheitswachen für die Dokumentation von Amtshandlungen und bei der Verwaltung von Dienststücken der automationsunterstützten Datenverarbeitung bedienen können.

 

Der Österreichische Gemeindebund ersucht um Berücksichtigung dieses Anliegens und verbleibt

mit freundlichen Grüßen

 

Für den Österreichischen Gemeindebund:

 

Der Generalsekretär:

Der Präsident:

 

 

Hink e.h.

Mödlhammer e.h.

 

vortr. HR Dr. Robert Hink

Bgm. Helmut Mödlhammer