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BMF - I/4 (I/4) |
GZ. BMF-110500/0016-I/4/2008 |
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Betreff: |
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Privatfernsehgesetz und das Privatradiogesetz geändert werden; Stellungnahme des BMF |
Das Bundesministerium für Finanzen beehrt sich, zu dem mit Note vom 5. Mai 2008 zur Begutachtung übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Privatfernsehgesetz und das Privatradiogesetz geändert werden, wie folgt Stellung zu nehmen:
Das Bundesministerium für Finanzen weist darauf hin, dass laut § 14a Abs. 1 Bundeshaushaltsgesetz in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Richtlinien des Standardkostenmodells bei Gesetzes- und Verordnungsentwürfen die Auswirkungen auf Verwaltungslasten für Unternehmen in den Erläuterungen darzustellen sind.
Gemäß dem Rundschreiben des BKA betreffend Darstellung der Auswirkungen von Rechtsetzungsvorhaben vom 6. November 2007 wird angeregt im Vorblatt eine Überschrift „Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Unternehmen“ und die Erläuterung „Es sind keine Informationsverpflichtungen für Unternehmen vorgesehen.“ aufzunehmen.
02.06.2008
Für den Bundesminister:
Mag. Gerhard Wallner
(elektronisch gefertigt)