16. Juni 2008

Sehr geehrte Damen und Herren,

s.g. Herr Sachbearbeiter Mag. Truppe,

unter höflicher Bezugnahme auf die Aussendung vom 5. Mai 2008 erlaubt sich die Evangelische Kirche A. und H.B. zum Entwurf Privatfernsehgesetz und Privatradiogesetz, Zahl BKA-601.135/0026-V/4/2008 Stellung zu nehmen

Diese Stellungnahme ergeht gleichzeitig an das Präsidium des Nationalrates mit E-Mail wie in der Aussendung angeführt.

Inhaltlich ist folgendes aufgefallen:

Wichtig aus Sicht der Evangelischen Kirche ist zunächst, dass das Verbot hinsichtlich Gottesdienstübertragungen § 36 (5) in der geltenden Fassung, § 36 (4) in der vorgeschlagenen Fassung, aufrecht bleibt.

Obwohl Privatsender generell keine Gottesdienste zu übertragen pflegen, sollte dies sichergestellt sein.

Allerdings
sind in der vorgeschlagenen Fassung die Bestimmungen, die Unterbrecherwerbung einschränken nach der geltenden Bestimmung § 6 (5) im Blick auf "Nachrichten, Magazine... Sendungen religiösen Inhalts und Kindersendungen" einfach ENTFALLEN.

In einer entsprechenden Aufzählung in § 36 (3) der neuen Fassung FEHLT also die Nennung von solchen Sendungen oder von "Sendungen religiösen Inhalts". Für sie scheinen die strengeren Bestimungen also nicht mehr zu gelten. Sie sollten aber nach wie vor gelten.

Möglicherweise wurde dies übersehen - die Erläuterungen gehen darauf nicht ein.

Dass Privatsender Sendungen mit "religiösem Inhalt" anbieten, ist keineswegs ausgeschlossen, auch wenn es sich nicht um Gottesdienste handelt.

Jedenfalls vorgesehen werden sollte daher, dass Unterbrecherwerbung für sämtliche derartige Sendungen, insbesondere religiösen Inhalts weiterhin UNZULÄSSIG sein sollte.

 

Wir bedanken uns wie immer für die Gelegenheit, Stellung nehmen zu können und verbleiben

mit freundlichen Grüßen 

G. Reimeir

(im Auftrag des Oberkirchenrates als Kirchenleitung)

 

Dr. Günter Reimeir
Kirchenrat für juristische Angelegenheiten
Evangelische Kirche in Österreich
Kirchenamt A.B.
A-1180 Wien, Severin Schreiber-Gasse 3
TEL +43/1/479 15 23-400 (Sekr.) FAX-550
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